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Kfz-Versicherung

Die meisten Versicherungen die man in Deutschland privat abschließt sind freiwillige Versicherungen, wie z.B. die Privathaftpflicht-, Unfall- oder Hausratversicherung.
Eine der wenigen Pflichtversicherungen ist die Kfz-Versicherung, womit genauer gesagt die Kfz-Haftpflichtversicherung gemeint ist.

Die Leistungen der Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch umgangssprachlich als Autoversicherung bezeichnet wird, reguliert Schäden, die anderen Personen bzw. deren Fahrzeugen (PKW, LKW, Motorrad) durch das Benutzen eines Fahrzeuges des Versicherten entstehen, zum Beispiel durch einen vom Versicherten verursachten Unfall.

Die rechtliche Grundlage für das Kraftfahrzeug-Schadensrecht ist das allgemeine Schadensrecht. Die einzige Besonderheit ist die Tatsache, dass bei einem verursachten Schaden durch das Kraftfahrzeug nicht nur der tatsächliche Verursacher, also der Fahrer schadenersatzpflichtig ist, sondern zudem auch der Fahrzeughalter, welcher im Kfz-Schein und Kfz-Brief genannt ist.

Grundsätzlich reguliert die KFZ-Haftpflichtversicherung also die vom Versicherten verursachten Schäden. Dies betrifft genauer bezeichnet zum einen Personenschäden, z.B. Behandlungskosten nach einer Verletzung durch einen Unfall bis hin zur dauerhaften Rentenzahlung bei einer Invalidität aufgrund des vom Versicherten verursachten Unfalles.
Zum anderen übernimmt die Versicherung auch die Regulierung von Sachschäden (Reparaturen am Kraftfahrzeug), Vermögensschäden und Zahlung eines Schmerzensgeldes an die leittragende Person. Die geschädigte Person kann ihre Ansprüche direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen, und muss sich nicht erst an den Halter bzw. Fahrer des Kraftfahrzeuges wenden. Daher kann die Versicherung auch Schäden regulieren, wenn der Versicherte damit nicht einverstanden ist. Zum Ausgleich hat der Versicherte allerdings bei einem Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Versicherungssumme

Die Versicherungssummen sollten bei der Kfz-Versicherung nicht zu niedrig gewählt werden, auch wenn die Beträge auf den ersten Blick schon sehr hoch erscheinen. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen in Deutschland bei momentan 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 500.000 Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden.
In der Praxis sind allerdings weitaus höhere Versicherungssummen üblich, welche bei ca. 50-100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen.
Die Versicherung ist gegenüber dem Geschädigten immer zur Leistung verpflichtet, kann jedoch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Versicherten an diesen Regress-Ansprüche stellen.

Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Beitragshöhe zur Kfz-Haftpflichtversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zunächst wird das zu versichernde Fahrzeug anhand von verschiedenen Typenklassen eingeordnet. Zudem wird der Versicherte bzw. das Fahrzeug anhand des Zulassungsortes in eine Regionalklasse eingeordnet. Der Beitrag richtet sich in diesen Klassen danach, wie hoch die Schadenhäufigkeit bei bestimmten Fahrzeug-Modellen bzw. in bestimmten Regionen ist.
Durch den so genannten Schadenfreiheitsrabatt hat der Versicherte die Möglichkeit, durch langzeitiges Führen des Fahrzeuges ohne Inanspruchnahme der Versicherung, den Beitrag um bis zu 70% zu senken.
Weitere Kriterien seitens der Versicherungsgesellschaft zur Festsetzung des Beitrages zur KFZ-Versicherung sind das Alter des Halters (Versicherungsnehmers) und des Fahrzeuges, die jährliche Kilometer-Fahrleistung oder der Abstellplatz des Fahrzeuges.

Kündigung & Wechsel

Grundsätzlich kann man den Versicherungsvertrag zum Jahresende hin kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherten besteht jedoch bei Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeuges sowie bei einer Beitragserhöhung des Versicherers z.B. aufgrund eines Schadensfalles.
Nach Beendigung des Versicherungsvertrages besteht zudem noch eine einmonatige Nachhaftungspflicht seitens der Versicherungsgesellschaft.
Nach Ablauf dieser Zeit hat man als Geschädigter nur noch die Möglichkeit, sich an Entschädigungsfonds oder die Verkehrsopferhilfe zu wenden.

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Kfz-Versicherung Vergleich
Wechsel der Autoversicherung
Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, muss der Jahresvertrag mit dem Versicherer einen Monat vor Ablauf "ordentlich" gekündigt werden. Stichtag bei den meisten Versicherungen ist der 30.11.
Weiterführende Informationen:
Ergänzende Infos zum Thema Kfz-Versicherungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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