{"id":78,"date":"2014-05-13T10:10:39","date_gmt":"2014-05-13T08:10:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.versicherung-checklist.de\/blog\/?p=78"},"modified":"2014-05-13T10:10:39","modified_gmt":"2014-05-13T08:10:39","slug":"steuererklaerung-2013-neuregelungen-und-wichtige-aenderungen-im-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.versicherung-checklist.de\/blog\/steuererklaerung-2013-neuregelungen-und-wichtige-aenderungen-im-ueberblick\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung 2013: Neuregelungen und wichtige \u00c4nderungen im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"post_image alignleft wp-image-80 size-full\" src=\"http:\/\/www.versicherung-checklist.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2014\/05\/Steuererklaerung1.jpg\" alt=\"Steuererkl\u00e4rung\" width=\"300\" height=\"200\" \/>Alle Jahre wieder: Der 31. Mai ist letzter Abgabetermin f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung. Jedenfalls f\u00fcr all diejenigen, die ihre Erkl\u00e4rung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen.<br \/>\nDa der 31. Mai in diesem Jahr allerdings auf einen Samstag f\u00e4llt, muss die Steuererkl\u00e4rung erst am Montag, den 2. Juni im Briefkasten des Finanzamtes liegen.<\/p>\n<p>Wie in jedem Jahr, sind auch bei der Steuererkl\u00e4rung 2013 einige Neuregelungen zu beachten, die an der einen oder anderen Stelle auf eine h\u00f6here Erstattung hoffen lassen.<\/p>\n<h2>Erh\u00f6hung des Grundfreibetrags \u2013 getrennte Veranlagung wird abgeschafft<\/h2>\n<p>Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu. Bis zu diesem Betrag wird das erzielte Einkommen nicht besteuert. F\u00fcr 2013 ist der Grundfreibetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro gestiegen. F\u00fcr Ehepaare betr\u00e4gt er das Doppelte, also 16.260 Euro. Je nach Steuerklasse bedeutet das ein Mehr im Portemonnaie von maximal 50,64 Euro im Jahr.<\/p>\n<p>In der Steuerkl\u00e4rung 2013 gibt es neben der Zusammenveranlagung von Ehepaaren zum ersten Mal die M\u00f6glichkeit der Einzelveranlagung. Sie ersetzt die getrennte Veranlagung und f\u00fchrt zu \u00c4nderungen bei der Absetzbarkeit von Sonderausgaben und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen. Diese Kosten k\u00f6nnen nun nicht mehr beliebig unter den Ehepartnern aufgeteilt werden. Sie m\u00fcssen von demjenigen geltend gemacht werden, der die Kosten tats\u00e4chlich getragen hat. Unter Umst\u00e4nden kann eine Einzelveranlagung steuerliche Vorteile bringen. Dies sollte rechtzeitig abgekl\u00e4rt werden. Denn die Wahl der Veranlagung l\u00e4sst sich in Zukunft nicht mehr so einfach r\u00fcckg\u00e4ngig machen wie dies bisher der Fall war. Sie kann nach Ablauf einer Einspruchsfrist nur noch sehr eingeschr\u00e4nkt ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Eine weitere \u00c4nderung betrifft die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften: Sie sind steuerlich gleich zu behandeln, hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2013 entschieden. Dies gilt r\u00fcckwirkend bis zum Jahr 2001. Eingetragene Lebenspartnerschaften k\u00f6nnen so den Splittingvorteil nutzen.<\/p>\n<h2>Pauschalen f\u00fcr Ehrenamt und berufsbedingte Umzugskosten steigen<\/h2>\n<p>All diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, k\u00f6nnen bei ihrer Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2013 von h\u00f6heren Pauschalbetr\u00e4gen profitieren. Zum einen wurde der Steuerfreibetrag f\u00fcr die Aufwandsentsch\u00e4digung (Ehrenamtspauschale) von 500 Euro auf 720 Euro angehoben. Zum anderen k\u00f6nnen \u00dcbungsleiter in gemeinn\u00fctzigen Organisationen oder Vereinen (Beispiel: Trainer in einem Sportverein) nun bis zu 2.400 Euro j\u00e4hrlich steuerfrei geltend machen. Dies gilt auch f\u00fcr Betreuer, ehrenamtliche Pfleger und Vorm\u00fcnder.<\/p>\n<p>Wer aus beruflichen Gr\u00fcnden umziehen muss, auf den kommen in der Regel jede Menge Kosten zu. Kosten f\u00fcr Makler und Umzugsunternehmen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dar\u00fcber hinaus steht ihm eine Umzugskostenpauschale zu, die f\u00fcr 2013 leicht angehoben wurde: F\u00fcr Umz\u00fcge bis zum 31.07. betr\u00e4gt sie 687 Euro, ab dem 01.08. sind es 695 Euro. F\u00fcr Verheiratete verdoppeln sich die Betr\u00e4ge. Jede weitere Person, die mit umzieht, erh\u00e4lt einen Pauschbetrag in H\u00f6he von 303 Euro (ab August 306 Euro).<\/p>\n<h2>Scheiden tut weh \u2013 Kosten nicht mehr absetzbar<\/h2>\n<p>Scheidungskosten konnten bisher in der Steuererkl\u00e4rung als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung geltend gemacht werden. Damit ist es nun vorbei. In den aktuellen Vordrucken der Finanz\u00e4mter sind Ehescheidungskosten nicht mehr vorgesehen. Seit 2013 sind Prozesskosten nur dann als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung absetzbar, wenn ansonsten die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen gef\u00e4hrdet ist. Das ist in der Regel nicht der Fall, da die Existenzgrundlage mit dem steuerlichen Freibetrag (8.130 Euro in 2013) sichergestellt ist.<\/p>\n<h2>Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Rentner und Pension\u00e4re sinken<\/h2>\n<p>F\u00fcr Personen, die 2013 in Rente gegangen sind, erh\u00f6ht sich der Rentenanteil, der besteuert wird. Er liegt f\u00fcr diesen Jahrgang bei 66 Prozent der Bez\u00fcge. Im Jahr 2005 lag der Anteil nur bei 50 Prozent.<\/p>\n<p>Auch der Altersentlastungsbetrag sinkt. Dieser Freibetrag steht all denjenigen zu, die \u00e4lter als 65 Jahre sind und Eink\u00fcnfte neben der Rente oder Pension erhalten. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Mieteinnahmen oder Arbeitslohn.<br \/>\nF\u00fcr Steuerzahler, die seit 2013 Rente beziehen, sind nur noch 27,2 Prozent dieser zus\u00e4tzlichen Eink\u00fcnfte steuerfrei. In 2012 waren es noch 28,8 Prozent.<\/p>\n<p>Wer schlussendlich noch daran denkt, seine IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC im Mantelbogen der Steuererkl\u00e4rung einzutragen \u2013 sie ersetzen die Kontonummer und die Bankleitzahl \u2013 bei dem kommt eine Steuererstattung auch auf dem richtigen Konto an.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alle Jahre wieder: Der 31. Mai ist letzter Abgabetermin f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung. Jedenfalls f\u00fcr all diejenigen, die ihre Erkl\u00e4rung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen. Da der 31. Mai in diesem Jahr allerdings auf einen Samstag f\u00e4llt, muss die Steuererkl\u00e4rung erst am Montag, den 2. Juni im Briefkasten des Finanzamtes liegen. 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