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Frage
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von bachmauer am 21.07.2021, 12.10 Uhr

Haftung nur bei tatsächlicher Überschwemmung?

Es geht um eine Elementar-Gebäudeversicherung für einen Industriebetrieb und speziell um Überschwemmung/Rückstau. - Wir sind vom aktuellen Starkregen betroffen. Die in unserem Eigentum bestehende Bachmauer ist darüber versichert. "Die Bachmauer ist durch das Hochwasser an mehreren Stellen beschädigt = ausgebrochen, hat aber ansonsten gehalten." Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten für die beschädigten Stellen, an denen auch eine Überschwemmung stattgefunden hat. Gleiche Beschädigungen, jedoch ohne gleichzeitige Überschwemmung gehen zu unseren Lasten. Haben wir noch eine Chance, dass die Versicherung alle Reparaturen übernehmen muss? Klar der Text lautet Überschwemmungen/Rückstau. - Ich stelle die Frage aber trotzdem. Kennt sich jemand aus? Vielen Dank.

Antwort
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von Andre Maas am 22.07.2021, 09.55 Uhr
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Bachmauer durch Ihre Gebäudeversicherung inkl. Elementarschadenversicherung versichert. Diese springt für Schäden am Mauerwerk durch Überschwemmung / Hochwasser (Elementarschaden) ein.
Für Beschädigungen, die altersbedingt und nicht ursächlich durch das Hochwasser aufgetreten sind, springt die Versicherung nicht ein. Das ist meiner Meinung nach nachvollziehbar und korrekt.
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