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von Samuel Müller am 12.02.2016, 17.28 Uhr

Kündigung durch Versicherung wegen negativem Schadenverlauf?

Mein Versicherer hat mir geschrieben, dass mir dieser beim nächsten Schadensfall die Versicherung kündigt, mit der Begründung des negativen Schadenverlaufs. Ist das rechtens, auch wenn ich selbst den Schaden nicht verursacht habe?

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von Keeke am 12.12.2016, 13.28 Uhr
Leider ist das rechtens. Meine persönliche Meinung ist, dass das nicht in Ordnung ist aber rechtlich leider möglich.
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von Hans Eichel am 13.02.2016, 16.34 Uhr
Ja richtig! Die Versicherung kann Ihnen bei einem ungünstigen Schadenverlauf jederzeit kündigen. Dabei ist es egal ob Selbstverschulden vorliegt oder nicht, denn die Versicherung muß ja auf jeden Fall zahlen.
Falls ein erneuter Versicherungsfall kurzfristig eintreten sollte rate ich Ihnen einfach mal mit dem Sachbearbeiter zu sprechen. Ein persönliches Gespräch mit Schilderung des Sachverhalts verläuft oft positiver als ein Schriftwechsel.
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