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Berufs- und Firmen-Rechtsschutzversicherung

Die Berufs- und Firmen-Rechtsschutz ist ein Modul der Rechtsschutzversicherung für hauptsächlich Selbständige und Freiberufler. Der Schutz der Berufs- und Firmenrechtsschutzversicherung umfasst sowohl die Mitarbeiter als auch den Versicherten bzw. die versicherte Firma während der jeweiligen beruflichen Tätigkeiten. Um ein passendes Angebot einer Berufs- und Firmen-Rechtsschutzversicherung zu erstellen, bildet die individuelle Lage vor Ort die Basis für die verschiedenen Leistungsarten. Zu beachten ist außerdem, dass die Berufsrechtsschutzversicherung auch von Nichtselbständigen abgeschlossen werden kann.

Zu den Leistungsarten für Selbständige gehört folgendes:

  • Die allgemeine Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutzversicherung tritt dann ein, wenn ein Verstoß gegen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Zu den Ordnungswidrigkeiten zählen alle Verstöße gegen geltende Gesetze im Arbeits-, Sozialrecht und in der Gewerbeordnung.
  • Die Allgemeine Schadenersatz-Rechtschutzversicherung regelt die Schadensersatzansprüche, die durch Schädigung von Firmeneigentum von dritten zugefügt wird. Weitere Regelungen betreffen: Betriebsunfall mit Personenschäden. Allgemeiner Straf-Rechtschutz,
  • In der Arbeits-Rechtschutz-Versicherung wird die Kostenübernahme bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit den Arbeitnehmern geregelt. Gerade das Arbeitsrecht gilt als vielseitiges und vielschichtiges Recht.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtschutz,
  • Die Sozialgerichts-Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten, die bei Verfahren im sozialrechtlichen Bereich entstehen. Wie das Arbeitsrecht ist auch das Sozialrecht ein komplexer Bereich.

Zu den Leistungsarten für Nichtselbständige gehört zusätzlich:

  • In der Allgemeinen Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht wird der Versicherte in der Wahrnehmung seiner beruflichen Rechte unterstützt.
  • In der Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten geht es um Auseinandersetzungen mit den deutschen Finanzgerichten im Bereich Abgaben und Steuern.

Zu den jeweiligen Leistungen in einem Versicherungsfall gehören unter anderem:

  • Die Übernahme von Kosten für einen Rechtsanwalt, für Zeugen und Sachverständige und die anfallenden Gerichtskosten. Gezahlt wird auch die Summe, die der Gegner aufgewendet hat und zu dessen Zahlung der Versicherte angewiesen wurde. Finanzelle Aufwendungen, die für Fahrten zwischen Wohn- und Gerichtsort entstehen, werden in der Regel auch übernommen.
  • Üblich ist der Versicherungsschutz innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches. Dieser räumliche Geltungsbereich betrifft auf kleiner Ebene Europa und den Mittelmeerstaaten bei gesetzlicher Zuständigkeit einer Behörde oder eines Gerichtes.
  • Die Höhe der Deckungssumme in einem möglichen Schadensfall wird genannt.
  • Eine Vereinbarung über eine zahlende Kaution im Fall einer möglichen Inhaftierung.
  • Weitere Angaben betreffen Informationen über: Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Verhalten im Schadensfall, Gebühren, Zahlungsmodalitäten und Wartezeit. In der Regel beträgt die Wartezeit drei Monate und wird gerechnet ab dem Datum der Unterzeichnung.
  • Der Versicherte verpflichtet sich zu einer vereinbarten Selbstbeteiligung im eingetreten Schadensfall. Die Höhe des Betrages der Selbstbeteiligung wird individuell festgelegt und variiert nach festen Sätzen.

Die versicherten Leistungsarten sind in der Versicherungspolice aufgeführt. Bevor eine Berufs- und Firmenversicherung abgeschlossen wird, sollten verschiedene Angebote der Versicherer eingeholt und miteinander verglichen werden.

FAZIT: Mit dem Abschluss einer Berufs- und Firmenrechtsschutzversicherung erhält der Versicherte garantierte Kostenübernahme in individuellen und oft komplexen gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen. Für heutige Selbständige, Freiberufler, Firmen und Arbeitnehmer sind die beiden Versicherungen notwendig und sinnvoll.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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