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Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist ein Leistungsbaustein aus den Paketen der Rechtsschutzversicherung.

Interessant ist der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Personen, die mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Zu den Kraftfahrzeugen zählen alle motorisierten Fahrzeuge wie Pkw, Lkw, Motorrad und Kleinkraftrad.

Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kann als Einzelversicherung oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Bei der Einzelversicherung gilt der Versicherungsschutz für ein Kraftfahrzeug wohingegen sich der Versicherungsschutz bei der Familienversicherung  auf alle in der Familie zugelassenen Kraftfahrzeuge bezieht.

Versicherungsschutz

Der räumliche Geltungsbereich einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung liegt in Europa und den Staaten des Mittelmeers. Hier besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz. Bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen wird seit neuestem von den meisten Versicherern zusätzlich ein weltweiter Versicherungsschutz angeboten.

Der Versicherungsschutz im Bereich Verkehr ist nur 100%ig gewährleistet mit einer Kombination aus der Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Während die Haftpflichtversicherung die Kosten bei selbstverschuldeten Unfällen übernimmt, trägt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung die Kosten bei weiteren Schadensfällen, Ordnungswidrigkeiten und Streitigkeiten, die die Teilnahme am Verkehr mit einem Kraftfahrzeug betreffen. Die Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog aufgelistet und umfassen unter anderem Verstöße gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung, gegen die Alkohol-Promille-Grenze und gegen die Behauptung des Drängelns auf Autobahnen sowie des Überfahrens einer Ampel.

Wenn es um das Durchsetzen von Schadensersatzforderungen, einen Rechtsstreit, der den Kraftfahrzeugvertrag, die Kraftfahrzeugsteuer oder den Führerschein betrifft, geht oder bei der Verteidigung in einem Strafverfahren tritt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ebenfalls ein.
Weiterhin können Streitigkeiten auftreten bei Arbeiten mit der Werkstatt oder beim Kauf- und Verkauf eines Kraftfahrzeuges. Auch in diesen Fällen übernimmt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Streitfall.

Nicht bei jedem Unfall ist die Schuldfrage sofort korrekt zu klären. In solchen Fällen kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen den Unfallopfern.

Im Einzelnen wird die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in fünf verschiedene Module unterteilt. Diese sind:

  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.

Schadensfall

Im Schadensfall muss der entstandene Schaden vom Versicherten seiner Verkehrs- Rechtsschutzversicherung wahrheitsgemäß und vollständig gemeldet werden. Dieser Vorgang kann sowohl der Versicherte selbst übernehmen, oder von seinem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Nach der Meldung des Schadens sollte eine Deckungszusage vom Versicherer eingeholt werden. Der Versicherungsschutz wird in der Regel dann gewährt, wenn das anstehende Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Ist keine Einigung über den möglichen Erfolg des Verfahrens beim Versicherer zu erzielen, wird üblicherweise ein Schiedsgutachterverfahren durchgeführt. Um die Kosten zu kalkulieren und angemessen niedrig zu halten, müssen der Versicherte bzw. der zuständige Rechtsanwalt vorgegebene Fristen genau einhalten. In einem laufenden Verfahren entstehen Mehrkosten, wenn weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Diese Mehrkosten sind dem Versicherer zu melden und abzusprechen.

Versicherungsvergleich

Vor dem Vergleich der verschiedenen Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen sollte der zukünftige Versicherungsnehmer seinen persönlichen Versicherungs-Bedarf analysieren und bewerten.

Die einzelnen Versicherungsbedingungen finden sich im Versicherungsvertrag. Diese Bedingungen variieren bei den Anbietern von Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen. Daher ist es wichtig und notwendig die einzelnen Leistungen der Versicherer genau miteinander zu vergleichen.

Einige Anbieter von Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen, bieten ohne zusätzliche Beiträge eine Fußgänger-Rechtsschutzversicherung an. Abgedeckt werden mit der Fußgänger-Rechtsschutz- versicherung die Risiken im Straßenverkehr als Fußgänger, als Fahrradfahrer, als Fahrer mit Zweiradfahrzeugen mit Versicherungskennzeichen und der Nutzung von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln.

FAZIT: Nur mit dem Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hat der Versicherte die Gewähr einer 100%igen Absicherung in Schadensfällen, die den Straßenverkehr betreffen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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