Frage
von Gabi am 21.05.2024, 15.20 Uhr
Auszahlung von Kleinbetragsrente beantragen?
Moin Moin - vlt. könnte mir jemand hier weiterhelfen ;-)
Im Hinblick auf die Kleinbetragsrente 2024 möchte ich mir diese, da es nur ein ziemlich kleiner Betrag ist, in einer Summe auszahlen lassen.
Muss ich dafür eine spezielle Form wählen oder reicht dazu auch ein selbst erstellter Zweizeiler.
Zu wann kann man unter der Kleinstrentenregelung diese Einmalzahlung beantragen? Sobald die reguläre Rente beantragt wird oder auch noch während der Zeit wo ich noch beschäftigt bin?
Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand einen Tipp geben könnte und bedanke mich schon mal im Voraus ;-) LG
Antwort
von BernieB am 21.05.2024, 15.55 Uhr
Moin Moin!
Die Auszahlung einer Kleinbetragsrente, also einer Rente, die monatlich so gering ist, dass sie unter eine bestimmte Grenze fällt und deswegen auf Antrag als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann, ist in Deutschland möglich.
Voraussetzungen für die Kleinbetragsrente
1. Höhe der Rente: Die monatliche Rente muss unterhalb der festgelegten Grenze liegen. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Für genaue Beträge kannst du die aktuelle Information bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen oder auf ihrer Webseite nachsehen.
2. Beantragung der Rente: Du musst die Rente bereits beantragt haben. Es ist notwendig, dass der Rentenanspruch an sich besteht. Das bedeutet, du solltest das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben oder bei vorgezogenen Rentenarten die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Beantragung der Einmalauszahlung
Für die Beantragung der Einmalauszahlung der Kleinbetragsrente musst du einen formlosen Antrag stellen. Hier ein Beispiel, wie so ein Antrag aussehen könnte:
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[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Datum]
Deutsche Rentenversicherung
[Adresse der zuständigen Rentenversicherung]
Betrifft: Antrag auf Auszahlung der Kleinbetragsrente als Einmalzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Auszahlung meiner Kleinbetragsrente als Einmalzahlung gemäß § 76 SGB VI.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und informieren Sie mich über das weitere Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
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Zeitpunkt der Beantragung
Du kannst die Einmalzahlung beantragen, sobald du die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllst. Das heißt:
- Nach Renteneintritt: Sobald du offiziell Rentner bist und dein Rentenanspruch feststeht, kannst du die Einmalzahlung beantragen.
- Vor Renteneintritt: Eine Beantragung während der Beschäftigungszeit ist in der Regel nicht möglich, da die Einmalzahlung erst nach Eintritt in den Ruhestand und Feststellung des Rentenanspruchs ausgezahlt wird.
Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen, um sicherzugehen, dass alle Bedingungen erfüllt sind und du die korrekten Schritte einleitest.
Falls du noch Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung.
LG und viel Erfolg bei deinem Antrag!
Antwort hilfreich?
Kommentar von Gabi am 21.05.2024, 17.16 Uhr
Super herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Viele liebe Grüße!
G.
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