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Frage
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von Hans03 am 06.08.2023, 12.30 Uhr

Wer bezahlt den Schaden?

Ich habe bei einem Freund geholfen die Außenanlagen seines Hauses zu Pflastern. Meinen privaten Radlader und diverse Geräte habe ich mit einem Tieflader anfahren lassen und auf sein Grundstück gestellt. Ich habe mit der Schaufel den Humus abgetragen und in die Radladerschaufel geworfen. Mein Freund setzte sich in meinen Radlader und fuhr den Aushub an eine andere Ecke des Grundstückes. Er fuhr dabei (Geländegegebenheiten nicht beachte) um eine Kurve, durch das starke einlenken verlor der Radlader das Gleichgewicht und rutschte eine Böschung hinab, wobei der dann seitlich umkippte und liegen blieb. Die Scheiben des Radladers sind alle kaputt. Der Motor springt nicht mehr an und die Karosserie ist verzogen.
Kommt hier seine Privathaftpflicht für den Schaden auf?

Antwort
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von ClaraHartmann am 14.09.2026, 09.32 Uhr
Ob die Privathaftpflicht eintritt, hängt hier vor allem davon ab, ob Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen in den Bedingungen eingeschlossen sind. Solche Schäden sind in vielen Tarifen ausgeschlossen oder nur über einen Zusatzbaustein versichert; auch ein Gefälligkeitsschaden und ein möglicher Vorwurf grober Fahrlässigkeit können eine Rolle spielen. Ihr Freund sollte den Schaden unverzüglich seiner Haftpflicht melden, den Hergang sachlich schildern und zunächst kein Schuldanerkenntnis abgeben. Zusätzlich lohnt ein Blick in die Police des Radladers, etwa auf eine Maschinen- oder Kaskodeckung.
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