Antwort
von ClaraHartmann am 14.09.2026, 09.32 Uhr
Ob die Privathaftpflicht eintritt, hängt hier vor allem davon ab, ob Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen in den Bedingungen eingeschlossen sind. Solche Schäden sind in vielen Tarifen ausgeschlossen oder nur über einen Zusatzbaustein versichert; auch ein Gefälligkeitsschaden und ein möglicher Vorwurf grober Fahrlässigkeit können eine Rolle spielen. Ihr Freund sollte den Schaden unverzüglich seiner Haftpflicht melden, den Hergang sachlich schildern und zunächst kein Schuldanerkenntnis abgeben. Zusätzlich lohnt ein Blick in die Police des Radladers, etwa auf eine Maschinen- oder Kaskodeckung.