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von Miau83 am 08.05.2019, 14.05 Uhr

Fremdes Auto beschädigt. Private Haftpflicht zuständig?

Moin Leute,
könnte mir selbst sowas von in Arsch beissen. Also mir ist folgendes passiert:

Hatte nach der Arbeit bemerkt mein Reifen ist platt. Genervt direkt auf dem Firmenparkplatz gewechselt. Dabei die Stossstange von einem anderen parkenden Fahrzeug beschädigt. Schöne Delle. Naja, sollte kein Thema sein, wäre es jetzt nicht ein verdammter R8. Klar dass ich von tausend Fahrzeugen das teuerste treffen muss. Hab jetzt echt schiss auf den kosten sitzen zu bleiben.

Hab seit fast 20 Jahren eine private Haftpflicht. Ist die private Haftpflicht zuständig, oder zählt das doch als Arbeitsweg oder so? War auf dem Parkplatz meines Arbeitgebers, jedoch, logischerweise, nach Feierabend. Das beschädigte Fahrzeug gehört vermutlich auch einem Arbeitskollegen.

Danke im voraus
Gruss Sascha

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von Martina Vogel am 08.05.2019, 14.44 Uhr
Hallo Sascha, das ist ja äußerst ärgerlich! Aber gut, dass Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese deckt den Schaden am anderen Fahrzeug ab, den Sie verursacht haben.
Hätten Sie den Schaden beim Führen Ihres Kraftfahrzeugs verursacht, wäre Ihre Kfz-Versicherung zuständig gewesen, aber das nur zur Info.

Da es sich vermutlich um einen anderen Mitarbeiter in Ihrem Betrieb handelt, könnten Sie den "Arbeitskollegen" ausfindig machen, um den Sachverhalt auch ohne Versicherung zu klären. Dies ist m.M.n aber nicht sinnvoll, da es sich um ein hochpreisiges Fahrzeug handelt. Übergeben Sie daher den Schadensfall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
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von Betz am 13.09.2019, 14.55 Uhr
Guten Tag, die Antworten sind leider nicht korrekt! Der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges umfasst den engeren Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und geht über das Fahren bzw. Bewegen von Kfz weit hinaus. Rep.-Arbeiten gehören definitiv zu dem Gebrauch des Fahrzeuges und somit ist der Schaden über die KH-Deckung der Autoversicherung abzuwickeln. Gute Privathaftpflichtversicherungen haben Be- und Entladeschäden gedeckt, die eigentlich auch über die KH-Deckung abzuwickeln sind. Viele Grüße
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von Tigor am 08.05.2019, 14.16 Uhr
Ja, das ist ein Schaden für Ihre Privat-Haftpflichtversicherung.
Diese sollte die Kosten übernehmen und den Schaden regulieren.
Wenden Sie sich einfach an den Sachbearbeiter Ihrer Versicherung und reichen den Schaden dort ein.
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