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von service_direkt am 22.01.2019, 14.46 Uhr

Wasserschaden im Mietobjekt von Wohnung über uns. Wer zahlt?

Hallo,

wir hatten im Oktober 2018 einen Wasserschaden (Wasser kam von der Decke), welchen wir unserem Vermieter gemeldet hatten. Es handelt sich um ein gewerblich genutztes Objekt. Das Wasser stammt wohl von einer Wohnung über uns.
Wir gingen davon aus, dass die Wohngebäude-Versicherung des Vermieters für den Schaden aufkommt, jedoch verweist uns unser Vermieter an unsere Inhalts- und Betriebsunterbrechnungsversicherung.

Wir können ja als Mieter nichts für den Wasserschaden, warum soll unsere Versicherung dafür haften? Muss evtl. die Haftpflichtversicherung des Mieters über uns dafür aufkommen?

Danke im Voraus für die Hilfe
Viele Grüße
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