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von Smileyto am 02.05.2018, 01.11 Uhr

Laufende Straftat, Ausbildung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen. Was kann kommen?

Hallo,
ich hab da mal eine eher ungewöhnliche Frage und ich würde mich wirklich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Ich mache ab diesem Sommer eine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen. So jetzt kommt mein Problem.
Nachdem ich meinen Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben hatte, habe ich eine Anzeige wegen Versuchten Computerbetrugs bekommen. Angeblich hätte ich an einem Geldspielautomaten (Casino) eine manipulative Spielweise versucht (was ich nicht habe) und nur weil der Automat kaputt gegangen ist, nicht das Geld bekommen (deswegen nur der Versuch).
Naja auf jeden Fall ist natürlich so eine Anzeige erstmal die absolut blödeste Situation die man als angehender Versicherungsvermittler bekommen kann ...

Ich werde meine Ausbildung im Vertrieb absolvieren und dort auch nach Seminaren eine Vermittlernummer erhalten, damit ich Provision erhalten kann.

Jetzt kommt meine Frage:
Sollte ich verurteilt werden, egal ob bereits zu Beginn oder während meiner Ausbildung, kann meine Gesellschaft davon Wind bekommen oder kann ich von der IHK eine Verweigerung über meine Zuverlässigkeit erhalten???
Normal doch erst, wenn ich meine Ausbildung abgeschlossen habe und dann mein Versicherungsgewerbe anmelde oder?

Ich mache mir echt große Sorgen, auch wenn mein Anwalt mir gute Karten gibt, dass ich deswegen niemals verurteilt werden kann, die Angst raubt mir aber leider trotzdem jede Nacht den Schlaf ...

Ja ich weiß, dass es natürlich sinnvoller wäre die Gesellschaft vorab zu informieren und es ein fristloser Kündigungsgrund wäre, sollte es raus kommen, dass ich das verheimlicht habe ... aber gerade in der Versicherungsbranche ist ja ein versuchter Computerbetrug, egal wegen was, ein Grund vorab den Ausbildungsvertrag wieder aufzulösen.

Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge habe ich bereits abgegeben und dies wird nicht mir angefordert.
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