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Frage
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von welmu am 27.12.2018, 09.27 Uhr

Mieter im Bad ausgerutscht und Klo kaputt. Muss den Schaden die Haftpflicht des Mieters den Schaden bezahlen oder meine Wohngebäudeversicherung?

Hallo,

mein Mieter ist im Bad ausgerutscht und dabei ist die Toilettenschüssel zu Bruch gegangen. Muss nun dessen Haftpflicht bezahlen, oder meine Wohngebäudeversicherung?

Vielen Dank

Antwort
Antwort
von Peer Kuttner am 03.01.2019, 09.56 Uhr
Guten Tag,

den Schaden sollte Ihre Wohngebäudeversicherung mit abdecken.

Freundliche Grüße
P. Kuttner
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