Mieter im Bad ausgerutscht und Klo kaputt. Muss den Schaden die Haftpflicht des Mieters den Schaden bezahlen oder meine Wohngebäudeversicherung?
Hallo,
mein Mieter ist im Bad ausgerutscht und dabei ist die Toilettenschüssel zu Bruch gegangen. Muss nun dessen Haftpflicht bezahlen, oder meine Wohngebäudeversicherung?
Vielen Dank
Antwort
von Peer Kuttner am 03.01.2019, 09.56 Uhr
Guten Tag,
den Schaden sollte Ihre Wohngebäudeversicherung mit abdecken.
Die im Versicherungsforum veröffentlichten Beiträge sind Meinungsäußerungen der jeweiligen User. Da die Aussagen nicht geprüft werden, kann die Richtigkeit der Inhalte nicht gewährleistet werden.