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von SteffiBA am 26.02.2016, 13.07 Uhr

Krankenversicherung für Studenten ab 25 Jahre?

Ich befinde mich aktuell in einem Masterstudiengang an einer deutschen Universität und werde in ein paar Monaten 25. Nun ist es ja so, dass man mit der Vollendung des 25. Lebensjahres im Normalfall aus der Familienversicherung der Krankenkasse ausgeschlossen wird und sich selbst versichern muss. Gibt es da für Studenten vielleicht irgendwelche Ausnahmen oder Sonderregeln? Und was muss ich beim Wechsel der Versicherung beachten?

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von anini am 26.01.2017, 10.06 Uhr
Was viele übrigens gar nicht wissen: Als Student hast du natürlich ebenfalls die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Studenten haben nach Aufnahme des Studiums drei Monate Zeit, um sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen und in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Das kann aus unterschiedlichsten Gründen sinnvoll sein, hängt aber natürlich von deiner persönlichen Situation ab.
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von Keeke am 08.12.2016, 12.28 Uhr
Genau kann mich da nur anschließen. Wurde auch einigen Wochen vor meinem Geburtstag schriftlich erinnert. Trotzdem kann ich nur raten bereits RECHTZEITIG Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
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von Samuel Müller am 01.03.2016, 14.55 Uhr
Die Versicherungspflicht beginnt genau an deinem 25. Geburtstag, außer du hast nach dem Abi noch Wehrdienst geleistet.
Für Studenten gibt es praktisch bei jeder Krankenkasse Versicherungen zu einem vergünstigten Tarif. Die Höhe der ersten Beitragsrate hängt davon ab, an welchem Tag man Geburtstag hat. Ist man zum Beispiel am 28. November geboren, zahlt man den Monatsbeitrag nicht komplett, sondern anteilig, also nur für drei Tage. Bei mir hat es außerdem über zwei Monate gedauert, bis meine neue Versicherung zum ersten Mal Beiträge eingezogen hat. Seitdem werden sie immer am 10. des Monats von meinem Konto abgebucht. Den Nachweis habe ich umsonst von der Krankenkasse bekommen und im Studierendensekretariat abgegeben.
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von Peer Kuttner am 29.02.2016, 11.11 Uhr
Als Student ab 25 musst du dich auf jeden Fall sofort selbst versichern und das bei der Uni nachweisen. Allerdings gilt das nicht, wenn du schon mehr als 14 Fachsemester studierst. Aber in deinem Alter trifft das wahrscheinlich noch nicht zu, oder?
Falls du schon verheiratet bist, kannst du dich über deinen Ehepartner familienversichern, wenn dieser kein Student ist. Das hat eine Freundin von mir so gemacht. Es geht allerdings nur, weil sie in ihrem Minijob nicht mehr als 450 EUR im Monat verdient. Bei anderen Jobarten liegt diese Grenze, glaube ich, sogar noch niedriger.
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von CindyP am 28.02.2016, 15.39 Uhr
Ich kenne es so, dass man ein paar Wochen vor dem Geburtstag schriftlich daran erinnert wird, dass man bald nicht mehr als Teil der Familie versichert ist. Spätestens dann solltest du handeln. Deine alte Krankenkasse würde dich natürlich gerne behalten, das muss aber nicht sein. Ich bin damals gewechselt. Es lohnt sich, einige Versicherungen zu vergleichen. Der Beitrag für Studenten ist zwar bei allen Krankenkassen ungefähr der selbe ("ungefähr" wegen den neu eingeführten Zusatzbeiträgen), aber die Leistungen sind doch oft unterschiedlich.
Soweit ich weiß muss man keine Angst vor der sofortigen Exmatrikulation haben. Die Uni räumt dir normalerweise einen Spielraum von ein paar Wochen ein, um den Versicherungsnachweis einzureichen.
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von Carla Scherer am 26.02.2016, 14.36 Uhr
Die Regel, dass man sich ab dem Alter von 25 Jahren selbst krankenversichern muss, gilt auch für Studenten. Eine Ausnahme besteht für jemanden, der nach dem Abitur noch einen Wehr- oder Ersatzdienst geleistet hat. In diesem Fall wird die Frist für die Versicherungspflicht um die Dauer des Dienstes verlängert. Die Familienversicherung erlischt ansonsten exakt am Tag des 25. Geburtstags, also sollte man sich schon früh genug (einige Wochen oder Monate vorher) darum kümmern.

Sobald eine neue Versicherung abgeschlossen wurde, sollte bei der Uni schnellstmöglich ein Nachweis eingereicht werden. Diesen kann man einfach bei der Versicherung kostenlos beantragen. Bei Versäumnis droht sonst die Exmatrikulation.
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