Frage
von Monte am 23.06.2024, 13.55 Uhr
Hafte ich als Vermieter bei einem Einbruch wenn keine Einbruchversicherung vorhanden ist?
Hallo!
Betreibe ein Einzelhandelsgeschäft und vermiete einem anderen Unternehmen eine Etage. Wir haben einen gemeinsam genutzten Eingang/Zugang und keine Einbruchversicherung.
Frage: Hafte ich als Vermieter bei einem Einbruch, evtl. zum Teil?
Kann sich der Mieter alleine versichern, auch wenn im Schadensfall der gemeinsame Eingang geöffnet wurde?
Bitte um Auskunft.
Antwort
von Wego am 24.06.2024, 09.22 Uhr
Hallo!
Die Haftungsfrage bei einem Einbruch in einem Gebäude mit gemeinsam genutztem Eingang und ohne Einbruchschutzversicherung ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind die wesentlichen Punkte:
Haftung des Vermieters
1. Verkehrssicherungspflicht: Als Vermieter haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen dafür sorgen, dass das Gebäude und der Zugang sicher sind und keine vermeidbaren Gefahren bestehen. Wenn ein Einbruch durch eine Verletzung dieser Pflicht ermöglicht oder erleichtert wurde, könnten Sie haftbar gemacht werden.
2. Vertragliche Vereinbarungen: Die Haftung kann auch durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Mieter beeinflusst werden. Im Mietvertrag können bestimmte Haftungsfragen geregelt sein, z.B. wer für die Sicherheit des Zugangs verantwortlich ist.
Versicherung des Mieters
1. Eigene Versicherung des Mieters: Der Mieter kann und sollte eine eigene Einbruchversicherung für seine Räumlichkeiten und sein Inventar abschließen. Diese Versicherung kann auch dann greifen, wenn der Einbruch durch den gemeinsamen Eingang erfolgt ist, solange der Versicherer die Umstände kennt und diese akzeptiert.
2. Mitteilungspflicht: Wichtig ist, dass der Mieter der Versicherung mitteilt, dass ein gemeinsamer Eingang genutzt wird, um Missverständnisse im Schadensfall zu vermeiden.
Konkrete Maßnahmen und Empfehlungen
1. Absprache mit dem Mieter: Besprechen Sie mit Ihrem Mieter die Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten im Falle eines Einbruchs. Dies sollte auch schriftlich festgehalten werden.
2. Versicherungsschutz: Überlegen Sie, ob eine gemeinsame Einbruchversicherung für das gesamte Gebäude sinnvoll wäre, um Streitigkeiten im Schadensfall zu vermeiden.
3. Sicherheit erhöhen: Überprüfen Sie gemeinsam die Sicherheitsvorkehrungen am gemeinsamen Eingang und verbessern Sie diese gegebenenfalls, um das Risiko eines Einbruchs zu minimieren,
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