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von BernieB am 30.11.2016, 16.50 Uhr

Kfz-Versicherung kündigen wegen Beitragserhöhung?

Meine Kfz-Versicherung erhöht die Beiträge, sodass ich im Jahr jetzt mehr bezahlen muss als zum Zeitpunkt meines Versicherungseintritts. Ich möchte daher die Versicherung für mein Auto kündigen und eine neue finden.

Wie kann ich meine Versicherung ordnungsgemäß kündigen? Welche Fristen und Auflagen muss ich beachten. Kann ich einen reibungslosen Übergang zu einer neuen Versicherung hinbekommen, damit mein Auto auch die ganze zeit versichert bleibt?

Wichtig zu wissen wäre ebenfalls, über welche Wege ich die Versicherung Kündigen kann / muss / sollte. Reicht eine einfaches E-Mail aus oder braucht es einen Brief? Gibt es hierfür vielleicht sogar eine Vorlage? Je schneller und einfacher der Prozess ist, umso mehr wäre mir geholfen.

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von Keeke am 08.12.2016, 12.29 Uhr
Frist steht in der Regel auf dem Erhöhungsschreiben unten oder hinten mit drauf. Hatte bisher immer Frist zum 31.12.XXXX. Du schreibst einfach eine außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung. Dann suchst du eine neue Kfz-Versicherung.
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von Versicherungsberater am 05.12.2016, 13.56 Uhr
Guten Tag,

Sie können ihre Autoversicherung bis zum Ablauf des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat kündigen. Meistens laufen die Verträge bis zum 31. Dezember - ab dem 1. Januar beginnt das neue Versicherungsjahr.

Einen reibungslosen Übergang von einer Versicherung zur anderen ist problemlos möglich.

Um zu erfahren ob ein einfaches E-Mail zur Kündigung reicht, müssen sie die allgemeine Versicherungsbedingungen beachten. Dort ist ersichtlich, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss (somit als Brief) oder auch elektronisch möglich ist (Fax oder E-Mail).

Freundliche Grüsse
Ihr Versicherungsberater
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von Martina Vogel am 01.12.2016, 16.00 Uhr
Im Falle einer reinen Beitragserhöhung, ohne Veränderungen beim Versicherungsschutz, besteht generell ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung erfolgen.

Als Vorlage werden Musterformulare angeboten. Die Versandart der Kündigung, per Post oder E-Mail, ist von den Versicherern unterschiedlich vorgegeben und in den Vertragsklauseln angegeben. Wichtig ist, dass Sie eine Eingangsbestätigung der Kündigung beim Versicherer verlangen.

Der Versicherungsvertrag endet mit Eingang der Kündigung beim Versicherer, spätestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam würde. Ab dem nächsten Tag beginnt der neue Versicherungsschutz. Der Zeitpunkt dieses direkten Übergangs, ohne Verlust des Versicherungsschutzes, ist mit dem neuen Versicherer abzustimmen.
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