Frage
von Versicherter am 26.07.2019, 09.39 Uhr
Auf der Rückreise aus dem Urlaub ist das Fahrzeug meiner Reisegruppe (3 Personen) auf Grund eines technischen Defekts komplett abgebrannt. Unser Gepäck (Fotoausrüstung, Kleidung, z.T. Ausweispapiere) wurden völlig zerstört.
Wer bzw. welche Versicherung zahlt meinen Schaden (ca. 2.000,--€)? Ich bin bzw. war nicht der Eigentümer oder Halter des Kfz.
Antwort
von Betz am 13.09.2019, 14.48 Uhr
Guten Tag, das Gepäck etc. ist über die jeweilige Hausratversicherung des Eigentümers des Gepäcks versichert. Hier greift die sogenannte Außenversicherung bzw. Klausel "Hausrat im KFZ", die je nach Versicherung limitiert ist.
Antwort
von Bremer am 26.07.2019, 09.43 Uhr
Wenn das Kfz des Halters Teilkasko versichert war, übernimmt die Teikaskoversicherung der Kfz-Versicherung des Halters den Schaden.
Falls das Auto nur Haftpflicht versichert war, wenden Sie sich an den Halter des Fahrzeugs, um Ihre Sachen ersetzt zu bekommen. Evtl. deckt die Privathaftpflicht des Kfz-Halters den Schaden.