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von Quiz am 29.07.2019, 06.54 Uhr

Gefälligkeitsschaden: Krankenkasse möchte Geld von Haftpflicht! Ist das gerechtfertigt?

Halo zusammen,

wir sind aktuell dabei einen Neubau zu errichten. Auf diesem Grundstück stand zuvor ein altes Haus. Dieses wurde ausgeräumt und dann von einer Fachfirma abgerissen. Beim Ausräumen hat mein Schwiegervater leider einen Unfall gehabt. Laut der BG Bau war dies eine Gefälligkeitsarbeit, da nicht direkt mit dem Bauvorhaben zusammenhängend. Nun möchte die Krankenversicherung des Schwiegervaters, das wir den Unfall an unsere Haftpflichtversicherung weiter reichen. Die meisten Haftpflichtversicherungen schließen allerdings Gefälligkeitstätigkeiten aus. Auch hat zum Zeitpunkt des Unfalls, das Grundstück mit Haus noch meiner später verstorbenen Mutter gehört.
Sind die gegen uns erhobenen Schadenersatzansprüche der Krankenversicherung überhaupt rechtens?

Danke für eure Antworten
Christian

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von Betz am 13.09.2019, 14.46 Uhr
Die Versicherungen haben oftmals ein sogenanntes Regressabkommen untereinander und bezahlen anteilig die Krankenkosten, auch wenn keine Deckung/Haftung besteht. Sie kennen dies ggf. aus der KFZ-Versicherung. Wenn Sie einen Fahrradfahrer anfahren, der einfach auf die Straße springt (Verschulden 100% bei Fahrradfahrer) bezahlt Ihre KFZ-Versicherung oftmals trotzdem anteilig die Krankenkosten. Der Schadenfreiheitsrabatt wird in diesem Falle nicht zurückgestuft, wenn die Zahlung aus einem solchen Regress abkommen erfolgt.
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von Sanogo am 29.07.2019, 08.29 Uhr
Bei Rechtsfragen rate ich Ihnen sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Meiner Meinung nach ist die Aussage der Krankenversicherung legitim. Es sollte aber jedem klar sein, dass jede Versicherung Kosten einsparen will und Schadensfälle versucht abzuweisen. Ob es rechtens ist, bleibt zu klären.
Wenn Ihre Haftpflichtversicherung Schäden bei Gefälligkeitstätigkeiten jedoch über die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen hat, sehe ich leider keine Chance Geld für den Schwiegervater einzufordern.
Ob die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche der Krankenversicherung rechtens sind bleibt von einem Fachanwalt zu klären.
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