Frage
von pit am 15.12.2016, 11.42 Uhr
Kürzung des zu erwartenden Auszahlungsbetrags unserer Lebensversicherung?
Wir haben 1989 bei der AXA eine Lebensversicherung abgeschlossen als Sicherheit für unser Haus, das gerade gebaut wurde. 43.000,00 € Versicherungssumme. Seit 2008 zieht uns die AXA jedes Jahr Geld in der Auszahlungssumme ab. Damals sollten wir 59.000,00 € bekommen. Heute stehen wir bei 54.400,00 €. Sie begründen den Geldabzug mit der zu erwartenden Kürzung der Schlussanteile und der Kürzung der Bewertungsreserven. So hat die AXA innerhalb von 8 Jahren uns ca. 5.000,00 € von der zu erwartenden Auszahlung abgezogen. So geht das jedes Jahr. Das Geld wird immer weniger. Wer kann uns helfen oder Auskunft geben?
Antwort
von pit am 16.12.2016, 18.49 Uhr
Vielen Dank für ihre Beratung. Ich werde dieses Schreiben an die AXA nächste Woche verfassen und auch absenden. Werde denen auch die unmögliche damalige unprofessionelle Beratung bei der Finanzierung des Hauses kundtun. Darlehen war zu 9%, Tilgung war die monatliche Zahlung der Lebensversicherung, die zum Ende ausbezahlt werden wird. Gott sei Dank bin ich nach 1 Jahr dahinter gekommen, dass wir der Bank keine Tilgung zahlen und haben das mit gutem Willen der Bank geändert. Der Versicherungsvertreter hat uns voll ins Unglück laufen lassen, wenn ich nicht rechtzeitig geschaltet hätte. Er hat sich nicht einmal bei uns gemeldet, das ich von unseren anderen Versicherungen nicht gewohnt war. Unser Haus ist seit 2 Jahren bezahlt, jedoch das Geld, das versprochen wurde steht nicht zur Debatte. Jedes Jahr ziehen sie uns die einbezahlten monatlichen Beiträge an der Endsumme wieder ab. Das möchte ich nicht hinnehmen, deshalb werde ich mich dagegen wehren. Marktscheck von SWR 3 habe ich auch involviert.
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von Debris am 16.12.2016, 12.52 Uhr
Bei dem zu erwartenden Auszahlungsbetrag handelt es sich um den Betrag, der am Ende des Versicherungszeitraums auf Deinem Konto vorhanden ist.
Hierzu zählen nicht nur die Beiträge, welche Du selbst eingezahlt hast, sondern auch die Zinsen und Zinseszinsen.
Leider sind in der Vergangenheit die Zinserträge rapide gesunken, so dass auch weniger Zinsen auf Deinem Konto gutgeschrieben werden können. Daher wird regelmässig, in Deinem Fall jedes Jahr, hochgerechnet, wie viel Geld am Ende des Versicherungszeitraums wohl vorhanden sein wird. Es ist durchaus möglich, dass der Versicherer diesen Betrag immer weiter nach unten korrigiert.
Dieses ist sehr ärgerlich, aber leider der aktuellen Zinspolitik der Zentralbanken geschuldet. Viel machen können wirst Du da nicht!
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von Versicherungsberater am 15.12.2016, 13.32 Uhr
Vor diesem Problem stehen leider sehr viele Menschen, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Der Grund dafür liegt einerseits darin, dass die Lebensversicherung ein Produkt mit mehreren Funktionen ist. Andererseits gab es insbesondere Ende der 80er-Jahre fast niemand Unabhängigen, den Sie fragen konnten. Banken und Versicherungsvermittler beraten nicht neutral, erst langsam setzt sich die Honorarberatung durch. Bei der Sie als Kunde die Berater selbst sowie direkt mit einem Stundenhonorar bezahlen anstatt dass der Berater sich an Produktprovisionen bedienen muss.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise: Nehmen Sie mit der Versicherungsgesellschaft schriftlich Kontakt auf und verlangen Sie mit einer Frist von beispielsweise acht Wochen eine Auskunft über den Vertrag sowie die Einzahlungen und Verrechnungen.
Dann wird verdeutlicht. Es gibt zwei verbindliche und planbare Bestandteile: Einerseits den Anteil der Prämien, der für den reinen Lebensversicherungsschutz aufgewendet wird. Dieser ist sozusagen für die Risikoabdeckung verbraucht. Der verbleibende Sparanteil muss mit dem damaligen Garantiezinssatz von 3,5 % pro jahr verzinst werden. Aus diesen Einzahlungen und den Zinsen sowie Zinseszinsen ergibt sich ein Gesamtbetrag, der nicht unterschritten werden darf.
Das was die Versicherung - sehr lauthals - kommuniziert hat, war leider eine zusätzliche Überschussbeteiligung für den Fall, dass das Geld wirklich hoch verzinslich angelegt werden kann. Im Kleingedruckten oder unter einem Sternchen stand dann, dass dieser beworbene Betrag unverbindlich wäre. Im Endeffekt müssen Sie wohl leider mit der geringeren Auszahlungssumme leben, weil die Niedrigzinsphase alle Lebensversicherungen betrifft. Überprüfen Sie Ihren übrigen Versicherungsschutz, um einen Teil des Nicht-Gewinns wieder hereinzuholen. Denken Sie vielleicht an eine KFZ-Teilkasko statt Vollkasko oder die Hausratversicherung.
Lassen Sie sich deshalb in einem ersten Schritt den wirklichen Vertragswert ausrechnen und gehen dann möglicherweise zur Verbraucherzentrale oder fragen hier im Forum noch mal. Von einer Klage würde ich Abstand nehmen, weil der Rechtsanwalt auch bei Nicht-Erfolg Kosten verursacht. Weil meist keine echten Falschberechnungen vorliegen.
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