Frage
von Redne77 am 03.05.2025, 10.50 Uhr
Versicherung gekündigt – jetzt keine Chance mehr auf Rechtsschutz?
Hallo zusammen,
ich bin gerade auf der Suche nach Rat, weil ich ein echtes Problem mit der Rechtsschutzversicherung habe – genauer gesagt: mit dem Finden einer neuen.
Mein letzter Versicherer hat den Vertrag gekündigt, weil über einen Zeitraum mehrere Fälle zusammengekommen sind. Es handelte sich hauptsächlich um Kfz-Ordnungswidrigkeiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugversicherungen. Insgesamt waren es fünf Vorgänge zwischen Ende 2022 und Mitte 2024. Zwei dieser Fälle wurden auch mit Zahlungen abgewickelt, was laut Vertragsbedingungen wohl ausreicht, damit die Versicherung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.
Hier ein Überblick der Vorgänge :
3x Kfz-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, mit Leistungen zwischen ca. 400 € und 700 €
2x Fahrzeug-Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, ohne Zahlungen
Daraufhin wurde mir der Vertrag ordentlich und fristgerecht gekündigt. Das war für mich erstmal ein Schock – ich hatte das nicht kommen sehen. Ich war nie unangemessen fordernd oder „prozesswütig“, aber es hat sich eben über die Zeit summiert.
Nun versuche ich, wieder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, aber überall wird gefragt, wer den letzten Vertrag gekündigt hat – und wenn ich ehrlich sage, dass es der Versicherer war, gibt es sofort eine Absage.
Ich verstehe, dass Versicherungen ein Risiko kalkulieren müssen, aber so wird es quasi unmöglich, jemals wieder eine neue Police zu bekommen – trotz transparenter Kommunikation.
Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit so einer Situation? Gibt es Anbieter, die Einzelfälle anschauen und nicht pauschal ablehnen? Oder eine Möglichkeit, nach einer gewissen Wartezeit wieder einzusteigen?
Würde mich sehr über Tipps freuen, wie man da rauskommt. Danke euch im Voraus!
Antwort
von ClaraHartmann am 31.08.2026, 10.30 Uhr
Nach einer Schadenkündigung im Rechtsschutz wird es schwierig, aussichtslos ist es aber nicht. Wichtig: die Frage nach Vorversicherung und Kündigung im Antrag wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigen führt später zur Anfechtung, und dann steht man im Ernstfall ganz ohne Deckung da.
Was in der Praxis hilft: erst eine anonyme Voranfrage über einen Makler laufen lassen, statt fünf Anträge selbst zu stellen. Jede formale Ablehnung macht den nächsten Antrag schwerer. Manche Anbieter zeichnen mit erhöhter Selbstbeteiligung, mit Ausschluss oder Wartezeit im Verkehrsrechtsschutz. Genau das wäre hier der realistische Weg, weil die Fälle fast alle im Kfz-Bereich lagen.
Oft übersehen: Verkehrsrechtsschutz über einen Automobilclub oder Rechtsschutz über Gewerkschaft bzw. Berufsverband. Diese Gruppenverträge fragen die Vorgeschichte meist nicht ab. Privat- und Berufsrechtsschutz kann man später wieder normal versuchen, wenn ein paar schadenfreie Jahre dazwischen liegen.
Und auf die Wartezeit achten: für bereits absehbare Streitigkeiten zahlt kein neuer Vertrag, dafür ist bis zum Kündigungstermin noch der alte Versicherer zuständig.
Antwort hilfreich?
Kommentar von ClaraHartmann am 10.09.2026, 09.47 Uhr
Kündigung nur mit Ersatzplanung. Wartezeiten und Ausschlüsse vorher lesen; denselben Bausteinumfang vergleichen.
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