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ELSTER: Die elektronische Steuererklärung

SteuererklaerungDie elektronische Steuererklärung ELSTER ist ein wahrer Erfolgsfall. Das zeigen nicht zuletzt die Zahlen, die der Hightech-Verband BITKOM vor einigen Tagen vorgestellt hat.

Demnach haben allein im Jahr 2013 über 15 Millionen Bürger ihre Steuererklärung online ausgefüllt und an das Finanzamt übermittelt. Dabei wurden sowohl die Nutzer der Online-Plattform ElsterOnline als auch die Bürger, die ihre elektronische Steuererklärung mit ElsterFormular erledigen, gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr war das noch einmal ein Anstieg um knapp ein Viertel.

Erleichterung für beide Seiten

BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärte im Zuge der Bekanntgabe der Zahlen, dass die „Anstrengungen der Finanzverwaltung, die Bundesbürger von der elektronischen Steuererklärung durch einfachere Bedienung und zusätzliche Features zu überzeugen“ Wirkung zeigen würden. Für den Verbraucher stimmt das in jedem Fall, denn dieser kann seit es das Online-Portal und die Download-Software gibt, viele Vorzüge genießen. So können beispielsweise Daten aus dem Vorjahr problemlos übernommen werden, was zumeist eine große Zeitersparnis bringt. Zudem stehen eine Probeberechnung der Steuergewinne und ein automatischer Abgleich, der möglich Ungereimtheiten aufdeckt, zur Verfügung.

Verbraucherschützer warnen allerdings schon seit Langem, dass die Verwendung von ElsterOnline keinen Steuerberater ersetzen kann – entsprechend sollten insbesondere Privatpersonen darauf achten, dass ihnen ohne steuerliche Beratung keine Steuererleichterungen verloren gehen.

Die vorausgefüllte Steuererklärung als Novum

Die Möglichkeiten, die beide Varianten von Elster schon jetzt bietet, werden in diesem Jahr um weitere Zusatzfunktion ergänzt, von denen die Verbraucher profitieren. Die sogenannte „vorausgefüllte Steuererklärung“ soll es den Nutzern des Programms noch weit einfacher machen als zuvor. Das System ist denkbar simpel: Das Finanzamt stellt online eine vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung, in die nur noch einige Daten eingetragen werden müssen. Der Rest wird von der Software erledigt.

Auf den ersten Blick klingt das besonders einfach, doch das ist es nicht. Wolfgang Schaetz, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, erklärt die Problematik gegenüber der Süddeutschen Zeitung wie folgt: „Die Bezeichnung „vorausgefüllt“ ist unglücklich gewählt und irreführend“. Das Problem: Zwar ist die Bearbeitung der Steuererklärung auf den ersten Blick deutlich einfacher, allerdings müssen Nutzer all die Werte, die ihre Steuerlast mindern, dennoch manuell nachtragen. Damit aber noch nicht genug, denn auch die Registrierung und die grundlegende Eingabe von Stammdaten ist ein langwieriger Prozess, der die Steuererklärung auch mit vorausgefülltem Formular noch lange zu keinem Akt von wenigen Minuten macht.

Vorteile für zukünftige Steuererklärungen

Viele Verbraucherschützer weißen auch darauf hin, dass immer noch darauf geachtet werden sollte, dass alle Daten richtig eingetragen werden – ansonsten drohen Strafen. Mittelfristig ist allerdings Besserung zu erwarten, denn sollte es im ersten Jahr noch zu Fehlern kommen, ist die korrigierte Version für das nächste Jahr schon gespeichert. Entsprechend wird es für jede weitere Steuererklärung deutlich einfacher.

Wichtig bleibt aber in jedem Jahr, dass die Nutzer der Software sorgfältig arbeiten. Zum einen sollten alle Werte, die Steuern mindern, eingetragen werden, zum anderen sollte darauf geachtet werden, dass alle Zahlen richtig übernommen werden. Passiert das nicht, gehen eventuell Steuerentlastungen verloren. Noch haben aber alle Bürger Zeit, denn die Frist für die Abgabe der diesjährigen Steuererklärung ist erst der 31. Mai.

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