Versicherung-Checklist.de

Lebensversicherungen: Bewertungsreserven könnten bald wegfallen

Viele Besitzer einer Kapital-Lebensversicherung, deren Ablaufdatum bald erreicht ist, sorgen sich momentan um ihre Anlage. Der Grund ist, dass die Politik erneut eine Änderung zur Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven der Versicherungen plant. Ob sich die Kündigung einer bald endenden Police sowie der damit verbundene Rückkauf lohnt und worum es im Detail bei der eventuell anstehenden Gesetzesänderung geht, erfahren Sie nachfolgend.

Datum für Gesetzesänderung steht noch nicht fest

Aktuell berät die Große Koalition zwar noch über die Gesetzesänderung, doch die Anzeichen für eine baldige Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG, verdichten sich. Falls ein neues Gesetz von der Bundesregierung beschlossen wird, wäre es der zweite Anlauf für eine Änderung. Denn das Vorhaben die Versicherungen von einer teilweisen Auszahlung der Bewertungsreserven zu befreien, wurde bereits 2012 schon einmal unternommen. Damals wurde die Gesetzesänderung im Rahmen der letzten Sitzung des Bundesrates aber erst einmal blockiert.

Was sind die Bewertungsreserven?

Bei Bewertungsreserven, die auch als stille Reserven bezeichnet werden, handelt es sich um sogenannte Buchgewinne, die entstehen können, wenn der aktuelle Marktpreis einer Anlage über dem ehemaligen Kaufpreis liegt. Wenn also beispielsweise der Versicherungsanbieter eine Aktie oder eine Anleihe erworben hat und der Kurs dieser Anlage in der Zwischenzeit gestiegen ist, verglichen mit dem Kaufpreis, dann handelt es sich um einen Buchgewinn. Denn die Versicherung muss in ihrer Bilanz lediglich den Kaufpreis verbuchen.

Viele Versicherungen stehen aber angesichts der derzeitigen Zinsflaute auf dem Kapitalmarkt vor dem Problem, dass ihre vor dem Zinstief gekauften Anleihen durch ihre vergleichsweise hohen Coupons mittlerweile starke Kursgewinne verzeichnen, wodurch auch die Bewertungsreserven in den letzten Jahren immer weiter angestiegen sind. Gesetzlich sind die Versicherungen aber durch die alte Regelung verpflichtet, die Hälfte der Bewertungsreserven an ihre Kunden bei einer Kündigung oder dem Ablauf der Lebensversicherung auszuzahlen.

Wann sich eine Kündigung lohnen kann

Als Besitzer einer bald auslaufenden Lebensversicherung stellt sich somit die Frage, ob es nun nicht besser ist, noch vor der wahrscheinlichen Neuregelung die Versicherung zu kündigen, um die Bewertungsreserven noch zu erhalten. Die Fragestellung, ob sich eine Kündigung lohnt, kann aber nicht pauschal für alle Verträge beantwortet werden. Denn für die Entscheidung müssen verschiedene Kriterien herangezogen werden. Falls beispielsweise der Rückkaufswert und die Bewertungsreserve zusammen über dem Betrag für die Ablaufleistung, reduziert um die dann eventuell nicht mehr ausgezahlte Hälfte der Bewertungsreserve, liegen, kann sich eine vorzeitige Kündigung durchaus lohnen.
Wichtig ist hierbei aber auch, dass durch die Kündigung nicht Steuern verursacht werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Ablaufleistung vor einem erreichten Anlagezeitraum von 12 Jahren in Anspruch genommen wird. Denn nur beim Erreichen dieser Zeitspanne ist die Auszahlung von der Kapitalertragssteuer befreit.

Um die Informationen zu den genannten Kriterien zu erhalten, bietet es sich, dass die eigene Versicherung für diese Daten angefragt wird. Leider haben sich die Versicherungen jedoch bei solchen Anfragen in der Vergangenheit zumindest vereinzelt wenig auskunftsfreudig gezeigt. Doch ohne diese Angaben ist eine Entscheidung für den Versicherungsbesitzer nicht zu treffen.

Hilfe für die Anfrage beim eigenen Versicherungsanbieter bieten unter anderem die Verbraucherzentralen der Bundesländer an, die einen Musterbrief als Vorlage für das Anschreiben an die Versicherung auf ihren Internetseiten zum Download zur Verfügung stellen. Zu beachten ist aber bei allen Überlegungen, dass die Gesetzesänderung bisher eben noch nicht beschlossen ist und vor allem auch noch kein Datum als Stichtag für den Beginn der neuen Regelung festgelegt wurde.

Versicherungsfrage? Im Forum finden Sie Antworten rund ums Thema Versicherungen.

» zum Forum

informieren, vergleichen und sparen