Steuererklärung 2013: Neuregelungen und wichtige Änderungen im Überblick
Alle Jahre wieder: Der 31. Mai ist letzter Abgabetermin für die Steuererklärung. Jedenfalls für all diejenigen, die ihre Erklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen.
Da der 31. Mai in diesem Jahr allerdings auf einen Samstag fällt, muss die Steuererklärung erst am Montag, den 2. Juni im Briefkasten des Finanzamtes liegen.
Wie in jedem Jahr, sind auch bei der Steuererklärung 2013 einige Neuregelungen zu beachten, die an der einen oder anderen Stelle auf eine höhere Erstattung hoffen lassen.
Erhöhung des Grundfreibetrags – getrennte Veranlagung wird abgeschafft
Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu. Bis zu diesem Betrag wird das erzielte Einkommen nicht besteuert. Für 2013 ist der Grundfreibetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro gestiegen. Für Ehepaare beträgt er das Doppelte, also 16.260 Euro. Je nach Steuerklasse bedeutet das ein Mehr im Portemonnaie von maximal 50,64 Euro im Jahr.
In der Steuerklärung 2013 gibt es neben der Zusammenveranlagung von Ehepaaren zum ersten Mal die Möglichkeit der Einzelveranlagung. Sie ersetzt die getrennte Veranlagung und führt zu Änderungen bei der Absetzbarkeit von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Diese Kosten können nun nicht mehr beliebig unter den Ehepartnern aufgeteilt werden. Sie müssen von demjenigen geltend gemacht werden, der die Kosten tatsächlich getragen hat. Unter Umständen kann eine Einzelveranlagung steuerliche Vorteile bringen. Dies sollte rechtzeitig abgeklärt werden. Denn die Wahl der Veranlagung lässt sich in Zukunft nicht mehr so einfach rückgängig machen wie dies bisher der Fall war. Sie kann nach Ablauf einer Einspruchsfrist nur noch sehr eingeschränkt geändert werden.
Eine weitere Änderung betrifft die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften: Sie sind steuerlich gleich zu behandeln, hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2013 entschieden. Dies gilt rückwirkend bis zum Jahr 2001. Eingetragene Lebenspartnerschaften können so den Splittingvorteil nutzen.
Pauschalen für Ehrenamt und berufsbedingte Umzugskosten steigen
All diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, können bei ihrer Steuererklärung für 2013 von höheren Pauschalbeträgen profitieren. Zum einen wurde der Steuerfreibetrag für die Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale) von 500 Euro auf 720 Euro angehoben. Zum anderen können Übungsleiter in gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen (Beispiel: Trainer in einem Sportverein) nun bis zu 2.400 Euro jährlich steuerfrei geltend machen. Dies gilt auch für Betreuer, ehrenamtliche Pfleger und Vormünder.
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, auf den kommen in der Regel jede Menge Kosten zu. Kosten für Makler und Umzugsunternehmen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Darüber hinaus steht ihm eine Umzugskostenpauschale zu, die für 2013 leicht angehoben wurde: Für Umzüge bis zum 31.07. beträgt sie 687 Euro, ab dem 01.08. sind es 695 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge. Jede weitere Person, die mit umzieht, erhält einen Pauschbetrag in Höhe von 303 Euro (ab August 306 Euro).
Scheiden tut weh – Kosten nicht mehr absetzbar
Scheidungskosten konnten bisher in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Damit ist es nun vorbei. In den aktuellen Vordrucken der Finanzämter sind Ehescheidungskosten nicht mehr vorgesehen. Seit 2013 sind Prozesskosten nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn ansonsten die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen gefährdet ist. Das ist in der Regel nicht der Fall, da die Existenzgrundlage mit dem steuerlichen Freibetrag (8.130 Euro in 2013) sichergestellt ist.
Freibeträge für Rentner und Pensionäre sinken
Für Personen, die 2013 in Rente gegangen sind, erhöht sich der Rentenanteil, der besteuert wird. Er liegt für diesen Jahrgang bei 66 Prozent der Bezüge. Im Jahr 2005 lag der Anteil nur bei 50 Prozent.
Auch der Altersentlastungsbetrag sinkt. Dieser Freibetrag steht all denjenigen zu, die älter als 65 Jahre sind und Einkünfte neben der Rente oder Pension erhalten. Dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen oder Arbeitslohn.
Für Steuerzahler, die seit 2013 Rente beziehen, sind nur noch 27,2 Prozent dieser zusätzlichen Einkünfte steuerfrei. In 2012 waren es noch 28,8 Prozent.
Wer schlussendlich noch daran denkt, seine IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC im Mantelbogen der Steuererklärung einzutragen – sie ersetzen die Kontonummer und die Bankleitzahl – bei dem kommt eine Steuererstattung auch auf dem richtigen Konto an.