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Kontoabfragen durch Behörden: Auskünfte über Bankkonten gestiegen

PrivatkontenabfrageWie die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben staatliche Behörden im letzten Jahr so viele Kontoabfragen bei Privatbürgern durchgeführt wie nie zuvor.

Als aktivste Institutionen zeigten sich wenig überraschend die Finanzämter, die besonders in den letzten beiden Jahren verschärft nach Steuerbetrügen gefahndet haben. Aber auch von juristischer Seite mussten sich Privatpersonen in den letzten 15 Monaten deutlich häufiger durchleuchten lassen.

Wie Zahlen des Bundesfinanzministeriums zeigen, kamen auch von Gerichtsvollziehern deutlich mehr Abfragen. Der Grund hierfür liegt in einer Gesetzesänderung, die 2013 in Kraft trat.

142.000 Abfragen allein im Jahr 2013

2012 fragten alle Behörden zusammen insgesamt knapp 70.000 Mal bei Banken nach, um zu erfahren, welcher Bürger über welche Konten verfügt. Ein Jahr später waren es nach Berichten der deutschen Tageszeitung bereits über 140.000 Abfragen. Die Tendenz soll sogar dahingehen, dass es 2014 bereits über 200.000 Abfragen geben wird.

Datenschutzbeauftragte und Verbraucherschützer sind auf Grund der Entwicklung alarmiert, denn die erhöhte Zahl an Abfragen stellt einen starken Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar. Andrea Voßhoff, Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, erklärte gegenüber der SZ, dass Nachforschungen ergeben hätten, dass es bei den Abfragen reihenweise zu Verstößen gekommen wäre. Oftmals habe sogar schlichtweg die Grundlage für eine Überprüfung gefehlt. Darüber hinaus wurden die Personen, deren Konten überprüft wurden, des Öfteren nicht einmal benachrichtigt.

Möglichkeit die Daten abzufragen erst seit 2005

Eine Abfrage der Kontodaten von Privatpersonen war rechtlich eine lange Zeit komplett verboten. Erst 2005 lockerte der Gesetzgeber die Schutzsphäre der Bürger und ermöglichte es seitdem gewissen Behörden, Informationen über die Kontoinhaber zu erhalten. Abgefragt werden können unter anderem der Name, das Geburtsdatum, die Adresse und die Kontonummer. Was viele Bürger allerdings nicht wissen: Der Kontostand an sich, kann nicht abgefragt werden – weder von den Finanzämtern, noch von anderen Behörden. Dasselbe gilt auch für Kontobewegungen. Demnach können die Behörden auch nicht nachprüfen, welche Überweisungen Bankkunden getätigt haben.

Starker Anstieg auf die Gerichtsvollzieher zurückzuführen

Der große Anstieg an Kontoabfragen im letzten Jahr wird von Seiten der Finanzbehörden dadurch erklärt, dass seit 2013 auch Gerichtsvollzieher unter gewissen Umständen die Möglichkeit haben, Abfragen durchzuführen. Diese können Prüfungen an verschieden Stellen, unter anderem bei der Rentenversicherung, dem Kraftfahrt-Bundesamt und eben bei Banken einholen, sofern Ihre Mandaten Forderungen von über 500 Euro an Privatpersonen stellen.

Doch auch die Finanzämter selbst haben mehr Anfragen gestellt. Nach 62.000 Abfragen 2012, gab es 2013 schon 69.000 Fälle. Wie die SZ berichtet, erklärt das Finanzministerium dennoch, dass der starke Anstieg der Abfragen „nahezu vollständig“ durch die neue Gesetzesregelung für Gerichtsvollzieher zu Stande kommt.

Finanzbehörden fragen 2014 wieder weniger ab

Es gibt allerdings auch gute Nachrichten für Privatpersonen. Wie aus den Zahlen des Berichts hervorgeht, halten sich die Finanzbehörden im neuen Jahr bislang mit Überprüfungen zurück. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum war die Anzahl der Abfragen im ersten Quartal leicht rückläufig. Ob sich dieser Trend allerdings auch im Laufe des Jahres fortsetzen wird, wollen die Behörden bislang weder bestätigen, noch dementieren.

Fest steht dagegen schon jetzt, dass die Gesamtzahl der Abfragen auch in diesem Jahr wieder steigen wird. So wurden im ersten Quartal 2014 insgesamt wieder deutlich mehr Abfragen durchgeführt, als noch im Vorjahr. Genutzt wurde das Mittel Anfang des Jahres hauptsächlich durch Gerichtsvollzieher, die unkooperativen Schuldnern auf die Finger schauen wollen.

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