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Berufsunfähigkeit & Unfall

Mit dem regelmäßigen Einkommen aus einer nicht selbstständigen oder selbstständigen Arbeit finanziert der überwiegende Teil der Deutschen den Lebensunterhalt - entweder für die ganze Familie oder für sich allein. Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist bei den meisten Arbeitnehmern über die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert und im Bewusstsein vieler Menschen verankert. Doch die Arbeit kann man auch durch Krankheit oder nach einem Unfall verlieren. Für die Risiken Berufsunfähigkeit und Unfall gibt es jedoch keine oder nur eine sehr geringe Unterstützung vom Staat. Berufsunfähigkeit und Unfall gehören daher immer noch zu den am meisten unterschätzten Risiken.

Jeder fünfte Deutsche wird berufsunfähig

Das Rentenalter erreichen nach neuesten Statistiken nur 80 Prozent der arbeitenden Deutschen im gesunden Zustand. Rund 20 Prozent, also nahezu jeder Fünfte, muss seinen Beruf krankheitsbedingt früher aufgeben. Hauptursachen sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, beispielsweise durch eine falsche Sitzhaltung oder schwere körperliche Arbeit, aber auch Erkrankungen des Nervensystems. Ursachen hierfür sind arbeitsbedingter Stress sowie eine sich immer schneller verändernde Arbeitswelt. Weitere Krankheiten, die zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit führen können, sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs.

Langwierige Erkrankungen bedeuten einen Einkommensausfall

Manche Erkrankungen lassen sich nur sehr langwierig heilen. Oft ist eine Rückkehr in den Beruf dann auch nicht mehr möglich. Die Folge ist ein Einkommensverlust, wenn andere Träger, wie das Arbeitsamt oder die staatliche Rentenversicherung keine Transferleistungen erbringen. Das Risiko der Berufsunfähigkeit lässt sich am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Die Höhe der monatlichen Rente kann individuell bestimmt werden. Eine Absicherung empfiehlt sich für alle Arbeitnehmer auch schon beim Berufsstart, denn Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden und in den Beruf starten, haben in den ersten fünf Jahren gar keinen Anspruch auf staatliche Transferleistungen. Für diesen Personenkreis ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsaufgabe wegen Krankheit ein unbedingtes Muss.

Ältere Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, jedoch meist nur in einer sehr geringen Höhe. Auch für diese Arbeitnehmer ist die Absicherung der Lücke zwischen der gesetzlichen Mini-Rente und dem bisherigen Nettoeinkommen für das Risiko der Berufsunfähigkeit mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Arbeitsunfähig nach einem Unfall

Auch nach einem Unfall besteht das Risiko, den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Wenn der Unfall auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert, zahlt in den meisten Fällen die Berufsgenossenschaft eine gesetzliche Unfallrente. Für alle anderen Unfälle, die in der Freizeit passieren, besteht jedoch kein Anspruch auf eine staatliche Transferzahlung, wenn die Arbeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Für den Ausfall des Einkommens nach einem Unfall kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Neben der Unfallrente, die bei andauernder Arbeitsunfähigkeit auch bis zur Zahlung einer gesetzlichen Rente geleistet wird, gibt es bei einer privaten Unfallversicherung auch die Zahlung einer Kapitalsumme. Diese wird entsprechend des jeweiligen Invaliditätsgrades prozentual geleistet. Somit gibt es bereits beim Verlust eines Fingers eine finanzielle Hilfe. Mit der finanziellen Invaliditätssumme können beispielsweise Umbauten im Haus oder Umschulungen bezahlt werden, damit der Versicherte sich auf die neue Situation einstellen kann.

Versicherungspolicen für Berufsunfähigkeit und Unfall werden immer individuell vereinbart und können miteinander gekoppelt werden. Ein Prämien- und Leistungsvergleich vor einem Vertragsabschluss ist immer zu empfehlen, da die Policen sehr stark variieren.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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