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Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung (PKV) steht Freiberuflern und Selbstständigen für die Absicherung von Krankheitskosten offen. Darüber hinaus haben auch angestellte Arbeitnehmer ab einem bestimmten Jahreseinkommen die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Im Jahr 2007 liegt die Grenze für die Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Kasse bei 42.750 Euro. Überschreitet ein Arbeitnehmer diese Versicherungsgrenze dauerhaft, kann er in die Private Krankenversicherung wechseln.

Die wesentlichen Unterschiede der PKV zur Gesetzlichen Krankenversicherung liegen in der individuellen Ermittlung des Versicherungsbeitrages und in einer breiteren Leistungspalette. Private Krankenversicherungen gibt es als Vollversicherung sowie als Teilversicherung, beispielsweise für Beamte. Die von den privaten Kassen angebotenen Zusatzversicherungen können auch von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden, um sich beispielsweise von einem Privatarzt behandeln zu lassen oder die Kosten für ergänzende ambulante und stationäre Leistungen abzusichern.

Individuelle Leistungen

Die Private Krankenversicherung übernimmt unter anderem bei einer stationären Behandlung die Kosten für ein Ein- oder Zweibett-Zimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung. Gezahlt werden auch die Aufwendungen für einen hochwertigen Zahnersatz und für kieferorthopädische Behandlungen. Zu den Leistungen der PKV gehören auch Brillen und Kontaktlinsen, die Kostenübernahme von alternativen Behandlungsmethoden und Medikamenten sowie die Bezahlung von Massagen und Physiotherapieanwendungen. Ebenfalls getragen werden die Kosten für eine Psychotherapie.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten sehr unterschiedliche Tarifpakete an. Deshalb lohnt sich immer ein Vergleich mehrerer Angebote. So gibt es die klassische Vollversicherung ohne Selbstbehalt und den Einsteigertarif für Berufsstarter, die mit einer betragsmäßig begrenzten Eigenbeteiligung die Höhe der Versicherungsprämie verringern können. Die Individualität einer PKV zeichnet sich auch aus durch die freie Krankenhaus- und Arztwahl sowie durch mögliche Beitragsrückerstattungen, wenn der Versicherte die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Einige Versicherungen erstatten beispielsweise bei langjähriger Nichtinanspruchnahme von Leistungen mehrere Monatsbeiträge zurück.

Die Höhe der Versicherungsprämie

Während die Gesetzliche Krankenversicherung einkommensabhängige Prämien erhebt und sich Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber den Monatsbeitrag teilen, wird die Versicherungsprämie in der Privaten Krankenversicherung anhand individueller Kriterien ermittelt. Der Beitrag ist nicht vom Einkommen abhängig. Berücksichtigt werden primär das Geschlecht, das Alter zu Vertragsbeginn, die eingebundenen Leistungen und eventuelle Vorerkrankungen. Tarife für Frauen sind teurer als für Männer, da sie eine längere Lebenserwartung haben. Jüngere Versicherte zahlen weniger als ältere Mitglieder. Werden bestimmte tarifliche Leistungen ausgeschlossen oder eine Eigenbeteiligung vereinbart, reduziert sich der Versicherungsbeitrag. Bestehen bereits Vorerkrankungen beim Vertragsabschluss, erhebt die PKV meist Zuschläge.

Aus dem Versicherungsbeitrag werden auch Rückstellungen für das Alter gebildet. Damit erwirtschaften die privaten Krankenversicherungen Überschüsse, ähnlich einer Lebensversicherung, um die Beiträge stabil zu halten bzw. notwendige Beitragsanhebungen aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen wegen des medizinischen Fortschritts finanziell abzufedern. Bei einem Wechsel in eine andere private Krankenkasse können die bis dahin eingezahlten Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden. Im Rahmen der im Jahr 2006 verabschiedeten Gesundheitsreform wird es für privat Versicherte künftig möglich sein, die Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einer anderen Privatkasse mitzunehmen und auf den Basistarif anrechnen zu lassen.

Familien in der Privaten Krankenversicherung

Die von der GKV bekannte Familienversicherung, bei der Ehepartner und Kinder beitragsfrei mit versichert sind, gibt es in der Privaten Krankenversicherung nicht. Kinder können gegen einen eigenen Beitrag in der PKV versichert werden. Sie haben dann einen eigenen Anspruch auf die einzelnen Leistungen, zahlen aber keine Rückstellungen aus dem jeweiligen Beitrag.

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