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Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde im Jahr 2001 eingeführt und geht auf den Namen des damaligen Arbeitsministers Walter Riester zurück.

Die Bundesregierung unterstützt dabei den Aufbau einer privaten Rente mit Zulagen und der Möglichkeit eines steuerlichen Abzugs der Beiträge als Sonderausgaben.

Die Riester Rente soll einen Teil der Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus von 70 Prozent auf künftig 67 Prozent ausgleichen. Riester-Verträge können abgeschlossen werden als Sparvertrag eines Finanzinstitutes, als Rentenversicherung oder als Investmentfonds-Sparplan.

Die Riester Rente für fast jeden

Grundsätzlich können Riester-Verträge von allen Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die rentenversicherungspflichtig sind. Bei diesem Personenkreis können auch automatisch die Ehepartner "riestern". Davon profitieren beispielsweise Selbstständige, denn sobald der Ehepartner förderfähig ist, kann auch der "nicht Förderungsberechtigte" die Riester-Rente abschließen. Außerdem gibt es die Riester-Rente für Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und geringfügig Beschäftigte.

Zulagen für Alleinstehende und Eheleute

Der Staat zahlt zu den jeweiligen Eigenleistungen eine Grundzulage in Höhe von 114 Euro pro Person. Ehepartner, die jeweils einen Vertrag über eine Riester-Rente abgeschlossen haben, erhalten die doppelte Grundzulage in Höhe von 228 Euro. Attraktiv wird es für Familien mit Kindern, denn hier zahlt der Staat pro Kind 138 Euro dazu. Diese Beträge steigen im Jahr 2008 weiter an - die Grundzulage auf 154 Euro bzw. 308 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung der vollen Zulagen ist die Zahlung von Mindesteigenbeträgen, die prozentual vom rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommen berechnet werden. Im Jahr 2007 liegt der Mindestbeitrag bei 3 Prozent vom Vorjahreseinkommen. Im Jahr 2008 bei 4 Prozent. Von der Förderstufe - 3 bzw. 4 Prozent wird der Mindesteigenbetrag errechnet und die Zulagen abgezogen. Die Differenz ergibt den realen Betrag, der vom Versicherten zu entrichten ist.

Beispiel:

Das Einkommen eines Mannes liegt bei 30.000 Euro pro Jahr. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Der Mindesteigenbetrag von 3 Prozent ergibt 900 Euro. Davon werden die Zulagen für die Eheleute (zusammen 228 Euro) und für ein Kind (138 Euro) abgezogen. Die Differenz ergibt 534 Euro Mindesteigenbeitrag im Jahr, umgerechnet auf 12 monatliche Zahlungen ergibt das einen monatlichen Versicherungsbeitrag von 44,50 Euro.

Bei einem geringen Verdienst kann es vorkommen, dass durch die Zulagen kein Eigenbeitrag zu leisten wäre. Für diese Fälle hat der Staat einen Sockelbeitrag fixiert, der mindestens gezahlt werden muss. Im Jahr sind das 60 Euro bzw. umgerechnet 5 Euro pro Monat.

Besondere Voraussetzungen für den Versicherungsvertrag

Nicht jede Versicherungs- oder Sparvertrag kann für die Riester-Rente genutzt werden. Die Policen müssen strengen Vorgaben entsprechen, damit die Rentenzahlungen im Alter auch wirklich sicher sind. Jeder Riester-Vertrag muss deshalb zertifiziert sein. Die Voraussetzungen für das Zertifikat sind unter anderem eine Garantie des Anbieters, dass bei Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr mindestens die Sparbeiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Leibrente. Die Kosten für den Vertrag werden über 5 Jahre verteilt. Außerdem besteht eine umfassende Informationspflicht der Bank oder der Versicherung.

Auch der Versicherte hat bei der Riester-Rente bestimmte Rechte und Pflichten. Positiv ist die mögliche Entnahme zwischen 10.000 und 50.000 Euro aus dem Vertrag zur Investition in selbstgenutztes Wohneigentum. Allerdings muss dieser "Eigenkredit" bis zum 65. Lebensjahr wieder in den Riester-Vertrag eingezahlt sein. Ist dies nicht der Fall, werden die Zulagen vom Staat zurückverlangt. Die Zulage muss vom Versicherten selbst beantragt werden. Neu ist ein Dauerzulagenantrag, mit dem die Versicherung oder die Bank selbst die Zulagen beim Finanzamt anfordert.

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