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Basisrente (Rürup-Rente)

Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück, der die Bundesregierung vor allem in wirtschaftlichen und sozialen Fragen berät.

Eingeführt wurde die Rürup-Rente im Jahr 2005. Sie bietet eine lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr, allerdings kein Kapitalwahlrecht wie beispielsweise die normalen privaten Rentenversicherungen oder wie die Riester-Rente, die immerhin eine 30-prozentige Teilauszahlung zum Beginn der Rentenzahlung ermöglicht.

Attraktive Förderungen vom Staat

Der Staat unterstützt auch bei der Rürup-Rente die private Vermögensbildung für das Alter. Die Förderung findet primär über die steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge während der Ansparphase statt. Beginnend mit dem Jahr 2005 in dem 60 Prozent der Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzbar waren, steigt die Höhe der Absetzbarkeit jährlich um 2 Prozentpunkte. Demnach ist ab dem Jahr 2025 die Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent möglich. Die Höhe der absetzbaren Aufwendungen für die Rürup Rente sind begrenzt - bei Alleinstehenden auf 20.000 Euro und bei Verheirateten auf 40.000 Euro.

Die erhöhte Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen macht die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die sonst keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen und gefördert werden. Aber auch Angestellte mit höherem Einkommen profitieren beim zusätzlichen Abschluss eines Rürup-Vertrages von den staatlich geförderten Abzugsmöglichkeiten als Vorsorgeaufwendungen. Seit dem Jahr 2005 können für neue Rentenversicherungsverträge die Beiträge nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Nachgelagerte Besteuerung

Mit der steuerlichen Absetzbarkeit in der Ansparphase ist jedoch zugleich die Besteuerung in der Rentenphase verbunden. Hierbei wird im Jahr 2040 die volle Besteuerung der Rentenzahlung erreicht, nachdem sich der zu versteuernde Rentenanteil seit dem Jahr 2005 mit 50 Prozent beginnend jährlich um 2 Prozent erhöht, ab 2021 um jährlich 1 Prozent.

Die Rürup-Rente wird als lebenslange Leibrente gewährt. In der Regel kann sie nicht vererbt werden. Wenn keine Zusatzvereinbarungen getroffen werden, beispielsweise für eine Witwen- oder Witwerrente, verfällt das Kapital, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung und fällt der allgemeinen Versicherungsgemeinschaft zu.

Ein besonderer Vorteil liegt in der Unpfändbarkeit der Rürup-Rente in der Ansparphase und im Schutz des angesparten Kapitals vor dem Zugriff im Falle einer Beantragung des Arbeitslosengeldes II.

Maximale Förderung

Mit der maximalen abzugsfähigen Summe von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro gibt es mit der Rürup-Rente keine andere Altersvorsorge, die in so hohem Maße steuerlich gefördert wird. Im Vergleich bietet die Riester-Rente nur Steuervorteile bis zu 1.575 Euro bzw. ab 2008 bis zu 2.100 Euro. Die Rürup-Rente kann zum einen als traditionelle Rentenversicherung abgeschlossen werden mit garantierter Verzinsung oder als fondsgebundene Rentenversicherung. Damit sind höhere Renditen und höhere Rentenzahlungen möglich, denn die Versicherung investiert die Beiträge oder die Überschüsse in Investmentfonds, die langfristig eine deutliche bessere Rendite erzielen können als klassische Zinsanlagen. Eine regelmäßige Dynamisierung der Beiträge ist möglich. Einige Versicherer bieten auch Verträge mit flexiblen Sparraten an, die je nach Einkommenslage individuell neben den festen Monatsraten eingezahlt werden können.

Zusatzversicherungen werden bei vielen Rürup-Versicherungen mit angebotenen, unter anderem eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder eine Vereinbarung zur Beitragsrückgewähr, wenn der Versicherte vor dem Rentenalter stirbt. Die Zusatzversicherungen haben aber generell den Effekt, dass sie die spätere Rente schmälern, da ein Teil des monatlichen Beitrages in diese Extra-Policen geht.

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