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Kapitallebensversicherung

Mit einer Kapitallebensversicherung können Versicherte gleich doppelt vorsorgen: Zum einen lässt sich für den Erlebensfall zum Ablauf der Police ein attraktives Finanzpolster aufbauen, zum anderen wird im Fall des vorzeitigen Ablebens die hinterbliebene Familie oder eine bezugsberechtigte Person vor finanziellen Engpässen abgesichert. In diesem Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme aus. Im Erlebensfall erhält der Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme und zusätzlich noch die Überschüsse. Diese erwirtschaftet das Versicherungsunternehmen beispielsweise durch die Anlage der Versicherungsprämie in Bundeswertpapieren, in Investmentfonds oder in Festgeldern.

Langfristig Vermögen aufbauen

Eine kapitalbildende Lebensversicherung ermöglicht ein kontinuierliches Sparen. Am günstigsten und Erfolg versprechendsten sind besonders lange Laufzeiten, da die Beiträge dann niedriger sind. Kapitalbildende Lebensversicherungen können beispielsweise Eltern für ihre Kinder mit einem Auszahlungstermin am 18. Geburtstag abschließen, um ihnen damit eine Ausbildung oder ein Studium zu bezahlen. Die bekannteste Variante einer Kapitallebensversicherung ist jedoch die Altersvorsorge-Police, die im Erlebensfall zum 60. oder 65. Lebensjahr ausgezahlt wird. Viele Versicherungen bieten zum Laufzeitende der Police die Option einer Rentenauszahlung aus der Kapitalsumme an.

Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden - abzüglich des Anteils für Kosten und die Risikovorsorge - am Finanzmarkt investiert. Die Versicherungen gewähren dabei eine gesetzlich festgelegte Verzinsung, die aktuell bei 2,25 Prozent liegt. Für bestehende Versicherungen gelten die früheren höheren Zinssätze auch weiterhin. Darüber hinaus werden Überschüsse erwirtschaftet, die die eigentliche Rendite der Kapitallebensversicherung auf 5 bis 7 Prozent ansteigen lassen. Damit bietet sie im Vergleich zu traditionellen regelmäßigen Sparverträgen ein besseres Ergebnis und bietet gleichzeitig einen umfassenden Hinterbliebenenschutz.

Absicherung im Todesfall

Für die finanzielle Sicherung des Lebensstandards der Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherten zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Überschüsse. Versicherungsschutz besteht bei Vertragsabschluss vorläufig und generell ab dem ersten gezahlten Beitrag. In den Vertragsbedingungen können für spezielle Fälle Ausschlüsse der Zahlung bestehen.

Individuelle Versicherungsbeiträge

Bei der Berechnung der Prämien werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. In der Regel sind das das Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, das Geschlecht, die Versicherungshöhe sowie einige Risikofaktoren, beispielsweise das Rauchen. Im Rahmen der Vertragsabwicklung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. In Einzelfällen kann die Versicherung eine zusätzliche Untersuchung durch einen Arzt verlangen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder bereits schwere Erkrankungen vorliegen.

Kapitallebensversicherungen lassen sich flexibel gestalten. So kann die regelmäßig zu zahlende Prämie automatisch dynamisch angepasst werden, zum Beispiel jährlich um 5 oder 10 Prozent. Mit den höheren Überschüssen erhöht sich auch die spätere Ablaufleistung. Vertraglich vereinbaren lässt sich auch eine vorzeitige Auszahlung von Teilbeträgen ohne Vertragskündigung.

Neue steuerliche Regelungen für Kapitallebensversicherungen

Besitzer von Altverträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, erhalten das Gesamt-Kapital zum Laufzeitende ohne Steuerabzug in voller Höhe ausgezahlt. Bedingung ist lediglich eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und eine Beitragszahlung von mindestes fünf Jahren. Renten aus der Kapitallebensversicherung sind mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern.

Jüngere Verträge, die nach dem Stichtag 31.12.2004 abgeschlossen wurden, unterliegen der Besteuerung. Wenn der Vertrag auch hier 12 Jahre lang lief und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, ist für die Hälfte des Kapitalertrags, also der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungsleistung, der persönliche Steuersatz anzusetzen. Bei der Auszahlung der Ablaufleistung behält die Versicherung die 25-prozentige Kapitalertragssteuer und den Soli-Zuschlag ein. Dieser Betrag wird auf die Einkommenssteuer im Veranlagungsjahr angerechnet. Die Todesfallleistung der Versicherung bleibt grundsätzlich von einem Steuerabzug verschont.

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