Kfz-VersicherungDie meisten Versicherungen die man in Deutschland privat abschließt sind freiwillige Versicherungen, wie z.B. die Privathaftpflicht-, Unfall- oder Hausratversicherung. Die Leistungen der Kfz-HaftpflichtDie Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch umgangssprachlich als Autoversicherung bezeichnet wird, reguliert Schäden, die anderen Personen bzw. deren Fahrzeugen (PKW, LKW, Motorrad) durch das Benutzen eines Fahrzeuges des Versicherten entstehen, zum Beispiel durch einen vom Versicherten verursachten Unfall. Die rechtliche Grundlage für das Kraftfahrzeug-Schadensrecht ist das allgemeine Schadensrecht. Die einzige Besonderheit ist die Tatsache, dass bei einem verursachten Schaden durch das Kraftfahrzeug nicht nur der tatsächliche Verursacher, also der Fahrer schadenersatzpflichtig ist, sondern zudem auch der Fahrzeughalter, welcher im Kfz-Schein und Kfz-Brief genannt ist. Grundsätzlich reguliert die KFZ-Haftpflichtversicherung also die vom Versicherten verursachten Schäden. Dies betrifft genauer bezeichnet zum einen Personenschäden, z.B. Behandlungskosten nach einer Verletzung durch einen Unfall bis hin zur dauerhaften Rentenzahlung bei einer Invalidität aufgrund des vom Versicherten verursachten Unfalles. VersicherungssummeDie Versicherungssummen sollten bei der Kfz-Versicherung nicht zu niedrig gewählt werden, auch wenn die Beträge auf den ersten Blick schon sehr hoch erscheinen. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen in Deutschland bei momentan 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 500.000 Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Die Beiträge zur Kfz-HaftpflichtversicherungDie Beitragshöhe zur Kfz-Haftpflichtversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zunächst wird das zu versichernde Fahrzeug anhand von verschiedenen Typenklassen eingeordnet. Zudem wird der Versicherte bzw. das Fahrzeug anhand des Zulassungsortes in eine Regionalklasse eingeordnet. Der Beitrag richtet sich in diesen Klassen danach, wie hoch die Schadenhäufigkeit bei bestimmten Fahrzeug-Modellen bzw. in bestimmten Regionen ist. Kündigung & WechselGrundsätzlich kann man den Versicherungsvertrag zum Jahresende hin kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherten besteht jedoch bei Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeuges sowie bei einer Beitragserhöhung des Versicherers z.B. aufgrund eines Schadensfalles. |
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Kfz-Versicherung Vergleich ![]() Wechsel der Autoversicherung
Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, muss der Jahresvertrag mit dem Versicherer einen Monat vor Ablauf "ordentlich" gekündigt werden. Stichtag bei den meisten Versicherungen ist der 30.11. ![]() Private Krankenversicherung: gut und günstig versichert
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