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Baufinanzierung

Im Kredit-und Darlehensbereich gibt es drei sehr häufig genutzte Kreditarten, die sich je nach Laufzeit und Verwendungszweck unterscheiden. Neben dem vom Grundsatz her kurzfristigen Dispositionskredit und dem kurz- bis mittelfristigen Ratenkredit gibt es auch sehr langfristige Kredite, welche in den meisten Fällen im Rahmen einer Baufinanzierung genutzt werden.

Baufinanzierungen werden für den Bau und Kauf von Immobilien und Grundstücken in Anspruch genommen, sowie für Renovierungen und Umbaumaßnahmen.

Arten der Finanzierung - Hypothekendarlehen & Bauspardarlehen

Im Rahmen einer Baufinanzierung werden zwei Kreditarten mit Abstand am häufigsten für die Finanzierung genutzt, zum einen das Hypothekendarlehen und zum anderen das Bauspardarlehen im Rahmen des Bausparvertrages.
Da eine Baufinanzierung eine umfangreiche und anspruchsvolle Finanzierung ist, sollte die Art der Finanzierung gut durchdacht sein, da es mehrere Variationsmöglichkeiten gibt, wie man die Finanzierung für sich individuell am besten gestalten kann.
Daher wird die Baufinanzierung häufig nicht nur durch eine Darlehensart durchgeführt, sondern besteht aus einer Kombination der beiden angesprochenen Kreditarten.

Ermittlung des Finanzierungsbedarfs

Wie bei jeder anderen Art von Finanzierung ist es auch bei der Baufinanzierung wichtig, zunächst den genauen Finanzierungsbedarf zu ermitteln. Es gibt zwar keine festgelegten Größen, aber in der Regel sollte das Eigenkapital im Rahmen der Baufinanzierung bei ca. 20 Prozent liegen. Die restlichen 80 Prozent werden im Folgenden fremdfinanziert.
Die benötigte Gesamtkreditsumme setzt sich aus den Komponenten Kaufpreis, Gericht- und Notarkosten sowie evt. Maklerprovision und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb zusammen.
Auch bzw. gerade bei der Baufinanzierung sollte man die verschiedenen Angeboten der Banken genauestens anhand des Effektivzinses vergleichen, da geringe prozentuale Unterschiede im Zinssatz bei der Höhe der Zinsbelastung oftmals große Unterschiede ergeben können.
Im Rahmen des Hypothekendarlehens hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen einer Zinsfestschreibung von meistens 5-10 Jahren und einem variablen Zinssatz zu wählen.
Während die Zinsfestschreibung sich aus Kundensicht eher in einer Niedrigzinsphase empfiehlt, sollte man in einer Zeit von hohen Darlehenszinsen eher die Variante der variablen Zinsvereinbarung bevorzugen.

Monatliche Belastung

Auch bei der Baufinanzierung ist es natürlich wichtig, die mögliche monatliche Belastung zu errechnen. Hierbei kann man sich normalerweise mindestens an der Höhe der bisher gezahlten Miete (falls vorhanden) orientieren und zudem finanzielle Reserven mit einbeziehen.
Da es sich bei dem Hypothekendarlehen um ein Annuitätendarlehen handelt, bleibt die monatliche Belastung zwar immer konstant, jedoch verringert sich während der Laufzeit der Zinsanteil gegenüber dem Tilgungsanteil ständig.

Grundschuld

Der Kreditbetrag des Hypothekendarlehens wird im Folgenden noch durch die Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten der kreditgebenden Bank abgesichert.
Neben dem angesprochenen Hypothekendarlehen nutzen viele Kunden die ergänzende Finanzierung durch ein Bauspardarlehen.

Eine durchaus übliche Aufteilung einer Gesamt-Baufinanzierung besteht aus 20 Prozent Eigenkapital, 30 Prozent Bauspardarlehen und 50 Prozent Hypothekendarlehen.
Das Bauspardarlehen hat den Vorteil, dass die Zinsen zum Teil deutlich unter dem des Hypothekendarlehen liegen, und zwar für die gesamte Laufzeit.
Der kleine Nachteil ist, dass man vorher im Rahmen des Bausparvertrages eine bestimmte Mindestsumme angespart haben muss um dieses erhalten zu können.

Zusätzliche Absicherung durch eine Kapitallebensversicherung

Die Baufinanzierung wird häufig durch den Abschluss einer Kapitallebensversicherung ergänzt. Diese sichert den Kreditnehmer bzw. dessen Angehörige zum einen im Todesfall finanziell ab und kann zum anderen durch regelmäßiges Ansparen später als Sondertilgung für das Hypothekendarlehen genutzt werden.
Daher wird beim Hypothekendarlehen oftmals auch die Tilgung ausgesetzt, welche dann später in einer Summe mit Fälligkeit der Lebensversicherung erfolgt.

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