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Lebensversicherung

Über 90 Millionen Verträge für Lebensversicherungen existieren in Deutschland. Sie sind ein deutliches Zeichen für die Beliebtheit von Lebensversicherungen zur Absicherung von Lebensrisiken aber auch für den Aufbau von Vermögen. Auch wenn sich die Eckdaten und Bedingungen für Lebensversicherungen in den letzten Jahren verändert haben, sind sie weiterhin eine ideale Anlage- und Absicherungsmöglichkeit für die unterschiedlichsten Zwecke.

Lebensversicherungen werden immer individuell auf die jeweilige Lebenssituation ausgerichtet und vertraglich vereinbart. Der Versicherte hat damit einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Finanzwirtschaftlich betrachtet, entrichtet der Versicherte Beiträge, die vom Versicherungsunternehmen gewinnbringend angelegt werden, damit sie Überschüsse erzielen. Beitragszahlungen sind monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich. Bei einigen Lebensversicherungsarten besteht auch die Möglichkeit der Einmalzahlung einer größeren Geldsumme, aus der dann beispielsweise im Rahmen einer Rentenversicherung sofort eine Rente gezahlt wird.

Die Lebensversicherung zur Absicherung

Lebensversicherungen erfüllen mehrere Anforderungen, beispielsweise sichern sie das Risiko des vorzeitigen Todes ab und leisten für diesen Fall die vereinbarte Kapitalsumme im Todesfall. Damit sichert die Lebensversicherung die finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen, wenn der Haupternährer der Familie stirbt. Soll nur der Todesfall abgesichert werden, ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen. Sie lohnt immer dann, wenn die Familie größere Verpflichtungen hat, beispielsweise einen Kredit für den Kauf eines Hauses, der ohne das Einkommen eines Familienmitgliedes nicht mehr zurückgezahlt werden kann.

Die Lebensversicherung zum Vermögensaufbau

Die am meisten genutzte Form der Lebensversicherung ist die kapitalbildende. Sie deckt ebenfalls das Todesfallrisiko mit einer festgelegten Kapitalsumme ab, ist aber primär auf den Erlebensfall ausgerichtet. Aus kleinen monatlichen Beträgen erwirtschaften die Versicherungsunternehmen durch Finanzinvestitionen Überschüsse, die den Versicherten zum Vertragsende zufließen. Gute Versicherungsunternehmen verdoppeln während der Laufzeit durch die Überschüsse die ursprünglich abgeschlossene Lebensversicherungssumme. Die Ablaufleistung kann dann entweder in einer Summe oder in monatlichen Beträgen ausgezahlt werden, die damit ein zusätzliches Einkommen zur gesetzlichen Rente darstellen.

Ertragsaussichten

Versicherungen können bei einer Kapitallebensversicherung generell keine Garantie über die Höhe der Ablaufleistung geben, da die Höhe der Überschüsse von der allgemeinen Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig ist. Garantiert ist meist nur eine Mindestverzinsung, die gesetzlich festgelegt ist. Sie wurde in den letzten Jahren mehrfach herabgesetzt.

Die Lebensversicherung unter steuerlichen Aspekten

Im Jahr 2005 gab es eine Zäsur bei der steuerlichen Betrachtung von Kapital- Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Entfallen ist dabei die steuerliche Abzugsfähigkeit der Versicherungsbeiträge. Diese Möglichkeit besteht nur noch bei den speziellen Riester-Renten oder Rürup-Renten. Verändert wurde auch die Steuerfreiheit bei der Auszahlung der Kapitalleistung am Laufzeitende. Für alle Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, wird die Ablaufleistung von Lebensversicherungen und bei Rentenversicherung die Kapitalsumme ohne einen steuerlichen Abzug ausgezahlt. Voraussetzung ist lediglich die Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren, eine Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren und ein Todesfallschutz von mindestens 60 Prozent. Für bestehende Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, gelten diese steuerlichen Privilegien auch weiterhin.

Für Neuverträge, die seit dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt die nachträgliche Besteuerung der Kapitalerträge. Demnach wird der Unterschiedsbetrag zwischen den eingezahlten Beträgen und der Ablaufleistung als Kapitalertrag mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes versteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre besteht und nach dem vollendeten 60. Lebensjahr ausläuft. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, muss der Ertragsanteil mit dem vollen persönlichen Steuersatz versteuert werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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