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Hausratversicherung

Trotz Alarmanalge und hochwertigen Sicherheitssystemen ist man vor einem Einbruch nicht hundertprozentig geschützt. Sollte dennoch einmal etwas passieren, ist es umso wichtiger in einem Schadensfall richtig versichert zu sein. Mit einer Hausratversicherung können entstandene Schäden durch Einbruchdiebstahl abgedeckt werden.

Was zum Hausrat gehört

Unter dem Begriff Hausrat werden alle Gegenstände des täglichen Gebrauchs und Verbrauchs sowie das gesamte Mobiliar innerhalb eines Haushaltes zusammengefasst.

Zum gesamten Mobiliar gehören die einzelnen Möbel genauso wie die Teppiche und die Einbauküche. Beim Abschluss der Hausratversicherung müssen Gegenstände, die mit den Wänden des Gebäudes verbunden sind, gesondert aufgeführt werden. Dies gilt z.B. für Einbauküchen.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind alle genutzten Dinge wie z.B.:

  • Fernsehapparat
  • Spülmaschine
  • Waschmaschine
  • Geschirr
  • Kleidung
  • Werkzeuge.

Gegenstände des täglichen Verbrauchs sind z.B.:

  • Lebensmittel
  • Vorräte bei Lebensmitteln
  • Reinigungsmittel.

Wertsachen, wie zum Beispiel Schmuck, Sparbücher, Kunstgegenstände, Antiquitäten sind in der Regel mit zwanzig Prozent der Versicherungssumme mitversichert.

Bei einem höheren Versicherungsbeitrag kann der Versicherungsschutz für die Gegenstände angehoben werden. Diese genannten Gegenstände werden in der Hausratsversicherung bei bestimmten Schäden versichert.

Umfang des Versicherungsschutzes

Der übliche Versicherungsschutz einer Hausratsversicherung umfasst:

  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Sturm
  • Feuer
  • Hagel
  • Kosten für anfallende Schutzmaßnahmen
  • Kosten für Aufräumen
  • Kosten für Hotel
  • Leitungswasser
  • Löschwasser
  • Rußschäden
  • Vandalismus.

Der Versicherungsschutz gilt für die gesamte Wohnung bzw. das gesamte Haus und den vorhandenen Hausrat. Der Versicherungsschutz kann mit einer Außenversicherung erweitert werden auf zum Beispiel eine Ferienwohnung und den dort vorhandenen Hausrat.

Die Höhe der Versicherungssumme

Basis für die Höhe der Versicherungssumme bilden der Neuwert der Versicherungsgegenstände und die Quadratmeterzahl der Wohnung. Gewährt wird durch den Versicherer die Übernahme eines aufgetretenen Schadens bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme. Dies ist üblicherweise der Neuwert. Eine weitere Möglichkeit die Versicherungssumme zu berechnen, ist die Unterversicherung im Schadensfall. Hier werden 5/8 des entstandenen Schadens durch den Versicherer übernommen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Ein zusätzlicher Schutz bei bestimmten Schäden wird gewährt, wenn er gesondert in der Versicherungspolice aufgeführt ist. Zu dem zusätzlichen Versicherungsschutz kann mit einer Deckungserweiterung ergänzt werden für:

  • Diebstahl von Fahrrädern, wenn das Fahrrad zum Beispiel aus einem Gemeinschaftskeller entwendet wurde
  • Elementarschäden durch Erde- Feuer-, Luft- und Wassereinwirkung von außen zum Beispiel bei Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen
  • Überspannungsschäden, wenn der Blitz nicht direkt in der eigenen Wohnung einschlägt
  • Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten.

Versicherungsbedingungen & Kündigung

Die einzelnen Vertragsbedingungen werden in der Versicherungspolice festgehalten und von beiden Seiten, dem Versicherer und dem Versicherten, durch Unterschrift akzeptiert. Vor dem Unterschreiben sollte der Versicherungsnehmer einen Vergleich verschiedener Hausratsversicherungen durchführen.

Um das Versicherungsrisiko zu kalkulieren benötigt die Versicherung Angaben über:

  • Angaben über die Wohnumgebung (natürliche Umgebung wie Fluss, Region)
  • Bauart des Gebäudes (Fertigbau, Massivbau, Holzbau)
  • Bereits vorhandene Schäden (Überschwemmungsschäden, etc.)
  • Vorhandene Sicherheitseinrichtungen (Schließsystem, Schlösser)
  • Wohnungslage (Stockwerke).

Die gemachten Angaben müssen wahrheitsgetreu sein. Bei Fehlangaben erlischt mit sofortiger Wirkung der Versicherungsschutz, falls diese die Ursache des eingetretenen Schadens darstellen.

Hausratsversicherungen können unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem vollen Versicherungsjahr gekündigt werden.

Was tun im Schadensfall?

In einem eingetretenen Schadensfall ist sofort ein Schadensformular auszufüllen und der Schaden ist unverzüglich an die Versicherung zu melden. Bei Raub und Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. Die beschädigten Gegenstände, sind so zu belassen, dass ein Gutachter diese besichtigen kann. Rechnungen und Fotos von Gegenständen der Wohnung bzw. des Hauses geben zusätzlich Auskunft über den Wert der beschädigten oder verloren gegangenen Gegenstände.

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