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Fahrradversicherung

Die Höhe des Anschaffungspreises und der Sachwert für ein Fahrrad sind heute hoch. Immer mehr Personen nutzen das Fahrrad zum Zurücklegen von Wegen zur Arbeit, zur Schule, zum Bahnhof, zum Einkaufen oder beispielsweise für eine Radtour. Deshalb ist der Abschluss einer Fahrradversicherung für immer mehr Menschen sinnvoll und interessant.

Leistungen der Fahrradversicherung

Die Versicherungsleistung bezieht sich auf den Komplettschutz des Fahrrades oder den Diebstahl bzw. Teildiebstahlschutz des Fahrrades. Der Versicherungsnehmer setzt die Höhe der Versicherungssumme für die zu versichernden Fahrräder fest und gibt diesen Betrag an.

Der Komplettschutz umfasst den Schutz vor Kosten durch:

  • Diebstahl
  • Teildiebstahl
  • Unfälle
  • Stürze
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Vandalismus
  • Verschleiß.

Beiträge zur Fahrradversicherung

Eine Fahrradversicherung wird über einen zusätzlichen Beitrag in der Hausratsversicherung abgeschlossen. Nur wenige Hausratsversicherungen bieten den Versicherungsschutz im Komplettpaket ohne zusätzliche Kosten an.

Der vereinbarte Versicherungsbetrag beläuft sich auf ein Prozent der Versicherungssumme. Eine Erhöhung dieses Prozentsatz auf zwei und / oder mehrere Prozente ist möglich. Die Versicherungssumme berechnet sich aus allen vorhandenen und versicherungswürdigen Fahrrädern in der Familie und der Versicherungsleistung.

Diebstahlschutz

Beim Abschluss einer Fahrradversicherung als Diebstahlversicherung, dem so genannten Diebstahlschutz, umfasst der gewährte Versicherungsschutz die Bereiche Diebstahl und Teildiebstahl.

Egal welcher Versicherungsschutz, ob Komplett- oder Diebstahlschutz, ausgesucht wurde, die Eigenbeteiligung beträgt in der Regel bei einem Schaden fünfzig Euro.

Im Bereich des Diebstahlschutzes gibt es Versicherungsklauseln, die bestimmte Fälle ausschließen. In diesem Punkt ist es besonders wichtig den Versicherungsvertrag genau durchzulesen und zu vergleichen. Zu den Versicherungsklauseln, die den Versicherungsfall bei Diebstahl oder Teildiebstahl einschränken oder außer Kraft setzen gehören:

  • Nachtzeitklausel:
    Diese Nachtzeitklausel tritt üblicherweise von abends 22.00 Uhr bis morgen 6.00 Uhr in Kraft. In dieser Zeit ruht der Versicherungsschutz bei Diebstahl und Teildiebstahl. Da der Versicherungsnehmer den Diebstahl oder Teildiebstahl beweisen muss, muss der darauf achten, dass der Diebstahl oder Teildiebstahl nur während der angegebenen Zeit stattgefunden haben kann, um den Versicherungsschutz zu erhalten. In diesem Fall ist eine Zeugenaussage von großer Bedeutung.
  • Versicherungsschutz außerhalb des Hauses:
    Der Schutz vor Diebstahl des gesamten Fahrrades und der Schutz vor Teildiebstahl bezieht sich in der Regel auf Gegenden, die außerhalb des Hauses liegen.
  • Beweispflicht:
    Die Beweispflicht des entstandenen Schadens und eines Diebstahls oder Teildiebstahls liegt immer beim Versicherungsnehmer. Dabei kann der Versicherungsnehmer Zeugen benennen.
  • Der Versicherungsnehmer muss innerhalb eines Monats nach feststellen des Schadens eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt haben.
  • Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass er dass Fahrrad mit einem zugelassenen Schloss gesichert hat.

Vor dem Abschluss einer Fahrradversicherung sollte der Versicherungsnehmer:

  • den Wert der zu versichernden Fahrräder ermitteln
  • mehrere Angebote von Fahrradversicherungen einholen und Kosten und Leistung miteinander vergleichen und analysieren.

Laufzeit & Kündigung

Die Laufzeit einer Fahrradversicherung beträgt zwölf Monate und wird bei Nichtkündigung automatisch um zwölf Monate verlängert. Der Versicherungsnehmer kann die Fahrradversicherung fristgerecht drei Monate vor Abschluss des neuen Versicherungsjahres kündigen.

FAZIT: Eine Fahrradversicherung bietet für bestimmte Personen einen sinnvollen und notwendigen Schutz für Schäden am Fahrrad. Ein Abschluss einer solchen Versicherung sollte vorher genau auf Notwendigkeit geprüft werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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