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Glasbruchversicherung

Eine Glasbruchversicherung wird über die Hausratsversicherung oder die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Dabei bedarf der Vermieter eines Gebäudes anderer Absicherungen vor möglichen Schäden, als ein Mieter. Ist der Vermieter an dem Schutz des Gebäudes im Bereich Glas interessiert, so liegt das Interesse des Mieters überwiegend vor dem Schutz vor Glasbruch beim Mobiliar.

Leistungen der Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung deckt Kosten für Schäden ab, die im Zusammenhang mit Glasbruch, Glasbeschädigungen oder Glasveränderungen stehen. Dabei können die Glasschäden in- und außerhalb des Gebäudes und / oder beim Mobiliar entstehen.
Gängige Versicherungsschäden ergeben sich bei extrem starkem Luftzug, beim Lüften der Wohnung oder z.B. durch das Zuknallen einer Glastür bzw. eines Fensters. Besteht eine Tischplatte aus Glas, kann es bei einem Missgeschick zu Schäden im Glas oder zum Glasbruch kommen.

Zur Gebäudeverglasung zählen Glasscheiben von und Schäden durch:

  • Balkone
  • Blei und Messing mit künstlerischer Bearbeitung
  • Blindwerden von Scheiben für Wohnung- und Hauseigentümer
  • Brüstungen
  • Dächern
  • Duschkabinen
  • Fenstern
  • Glasbausteinen
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel, -platten
  • Kunststoffscheiben
  • Loggien
  • Profilglas
  • Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen
  • Sonnenkollektoren
  • Terrassen
  • Türen
  • Veranden
  • Wänden
  • Wetterschutzvorbauten
  • Wintergärten

Zur Mobiliarverglasung zählen Glasscheiben von:

  • Aquarien
  • Bildern
  • Glasplatten jeglicher Art, zum Beispiel von Tischen
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, zum Beispiel das Glaskeramikkochfeld
  • Schränken
  • Spiegelschränke
  • Standspiegel
  • Terrarien
  • Vitrinen
  • Wandspiegel Elektro- und Gasgeräten.

Kostenanalyse & Vergleich vor dem Versicherungsabschluss

Bevor eine Glasbruchversicherung abgeschlossen wird, sollte sich der Versicherungsnehmer über eventuelle mögliche Schäden und deren Kostenhöhe klar werden. Die mögliche Schadenshöhe ist mit den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen, dem gewährten Versicherungsschutz und der tatsächlichen Gefahr eines Schadenauftrittes zu vergleichen. Auch die Häufigkeit von Schäden mit Glasbruch sollte vor dem Versicherungsabschluss bedacht werden. Eine Kostenanalyse für einen möglichen Glasbruch bietet eine sinnvolle Vergleichsbasis. Für einige Versicherungsabschlüsse, wie das Glaskeramikkochfeld, entstehen z.B. angepasste höhere Versicherungskosten.

Die jeweiligen Versicherungsbedingungen werden in dem Versicherungsschein der so genannten Versicherungspolice festgelegt und festgeschrieben. Dabei wird der tatsächlich gewährte Versicherungsschutz detailliert aufgeführt und erläutert. Weiter sind in der Versicherungspolice die gewährten Deckungszusagen und die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung aufgeführt. Fragen, die den Umfang der Glasbruchversicherung betreffen, müssen vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages ehrlich und wahrheitsgemäß vom Versicherungsnehmer beantwortet werden. Sollte sich herausstellen, dass eventuelle Vorschäden verschwiegen wurden oder dass nicht wahrheitsgetreu auf die gestellten Fragen geantwortet wurde (dies gilt auch nach Abschluss der Glasbruchversicherung), so erlischt der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung. Bei vorsätzlichen Handlungen, die zu einem Glasbruch führen, erlischt der gewährte Versicherungsschutz sofort.

Beiträge zur Glasbruchversicherung

Ein weiteres Kriterium über die Höhe der Glasbruchversicherung ist die flächenmäßige Größe des zu versichernden Glases. Einige Versicherungen schränken die flächenmäßige Größe durch die Angabe eines Höchstmaßes als Standardversicherung ein. Hier bedarf es eines separaten erweiterten Versicherungsabschlusses.

FAZIT: Der Abschluss einer Glasbruchversicherung bedarf einer genauen Analyse des Umfanges der Versicherungsgegenstände und eines möglichen Schadens. Anhand der Anaylse können die anfallenden Kosten für eine Glasbruchversicherung und mögliche Reperaturschäden miteinander verglichen werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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