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Wohngebäudeversicherung

Die Weisheit "Eigentum verpflichtet" trifft ganz besonders auf Immobilienbesitzer zu, die ihr Wohneigentum gegen zahlreiche Risiken absichern können und müssen. Ein kleiner Funke reicht oft aus und kann einen großen Schaden anrichten. Wenn der Schaden am Wohnhaus dann da ist, ist schnelle Hilfe gefragt. Hauseigentümer können deshalb ihren Wohnbesitz vor den finanziellen Folgen von Schäden der verschiedensten Art mit einer Wohngebäudeversicherung schützen.

Eine Police, die hilft

Mit einer Wohngebäudeversicherung kann der Eigentümer schnell und unbürokratisch Hilfe von seiner Versicherung erhalten. Versichert sind die grundlegenden Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser. Die integrierte Feuerversicherung umfasst beispielsweise Beschädigungen durch einen Brand, durch einen Blitzeinschlag, durch eine Explosion oder durch Überspannung. Große Schäden können auch durch Leitungswasser verursacht werden, zum Beispiel durch Röhrbrüche in Gebäuden, durch ein auslaufendes Aquarium sowie durch Wasserbetten oder eine Fußbodenheizung.

Versicherungsumfang

Die Versicherung schließt die wesentlichen Bestandteile eines Gebäudes ein. Das ist die Gebäudehülle mit den Wänden, den Fenstern und dem Dach. Im Gebäude sind Treppen und Türen versichert, ebenso wie Parkett- und Teppichböden, fest eingebaute Schränke und Elektro-Anlagen. Zum Versicherungsumfang gehören außerdem Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen sowie Zu- und Ableitungsrohre und Heizungsrohre. Außerhalb des Gebäudes befindliche Gebäude und Vorrichtungen werden ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung in einem Schadensfall erfasst. Das sind unter anderem Garagen, Carports oder Gartenhäuser, aber auch Antennenanlagen, Terrassen und Umzäunungen.

Umfassender finanzieller Schutz

Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, erstattet eine Wohngebäudeversicherung bei reparablen Schäden die Kosten für Reparaturen. Bei einer vollständigen Zerstörung des Gebäudes oder einzelner Versicherungsgegenstände wird von der Versicherung auch der Neuwert erstattet. Brennt ein Haus komplett ab, kann es mit der Entschädigung wieder neu aufgebaut werden.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt darüber hinaus auch die Kosten für notwendige Abbruch- oder Aufräumarbeiten, die bei der Beseitigung der aufgetretenen Schäden anfallen können. Sind Teile des Grundstücks durch einen Unfall verseucht, werden auch die Kosten für die Dekontamination übernommen. Der Umfang der übernommenen Leistungen kann von Versicherung zu Versicherung in Bezug auf die Betragsgrenzen und den Umfang selbst stark variieren. Deshalb lohnt sich immer ein Vergleich der einzelnen Leistungen bei der Versicherungswahl, um für die eigenen Wünsche das optimale Angebot zu finden.

Extra-Schutz mit und ohne Aufpreis

In der Wohngebäudeversicherung können Elementarschäden extra versichert werden. Dazu zählen beispielsweise Hochwasser und Erdbeben. Die meisten Versicherungen bieten dafür Zusatz-Policen an. Der Preis richtet sich nach der Lage des Grundstücks. Befindet sich das Versicherungsobjekte in einem sehr risikoreichen Gebiet, in dem es zum Beispiel in regelmäßigen Abständen zu einem Hochwasser kommt, kann die Versicherung den Schutz auch ablehnen.

Beitragsfrei bieten viele Versicherungen den Ersatz von Reisekosten an, wenn die Eigentümer wegen eines Schadens vorzeitig aus dem Urlaub zurückreisen. Muss wegen der Unbewohnbarkeit des Hauses die Familie vorübergehend in ein Hotel ziehen, zahlen einige Versicherungen auch diese Kosten in einem entsprechenden preislichen und zeitlichen Rahmen. Befinden sich im Objekt vermietete Räume wird dieser Verlust für einen festgelegten Zeitraum ersetzt.

Keine Angst vor Unterversicherung

Die Versicherungen passen den Baukostenindex regelmäßig an die aktuelle Entwicklung an. Damit wird sichergestellt, dass die Wiederherstellungskosten eines Gebäudes gedeckt sind. Eine Unterversicherung wird auch verhindert, in dem im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben über die Größe des Objektes und die Ausstattung gemacht werden. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass die Angaben unwahr sind, kann sie die Schadensregulierung ablehnen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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