Bauherren-Haftpflichtversicherung
Bei einem Bauvorhaben obliegt dem Bauherrn generell eine gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht und eine Überwachungspflicht der Baustelle. In einem Schadensfall haftet der Bauherr mit seinem gesamten Vermögen für die Kosten eines Unfalls. Diese finanziellen Belastungen können Bauherren mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung absichern. Sie ist grundsätzlich für Baumaßnahmen zu empfehlen, deren Kosten über einer Summe von 50.000 Euro liegen. Bautätigkeiten bei Objekten, die unter dieser Grenze liegen, werden durch die private Haftpflichtversicherung des Bauherrn abgedeckt. Die Leistungen der Bauherren-HaftpflichtEine Bauherren-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die bei Personen, an Sachen oder im Vermögen entstanden sind. Die Versicherungssumme liegt dementsprechend bei mehreren Millionen Euro pro Schadensfall. Wenn ein Schadensersatzanspruch an den Bauherren gestellt wird, den dieser aber nicht zu verantworten hat, kann mit der Bauherren-Haftpflichtpolice dieser Schaden auch rechtlich abgewehrt werden. In diesem Fall wirkt die Haftpflichtversicherung wie eine Rechtsschutzversicherung:
Werden Baumaßnahmen unter eigener Regie durchgeführt und dafür Helfer aus dem Freundes- oder Familienkreis engagiert, gilt der Versicherungsschutz der Bauherren-Haftpflichtversicherung auch für diesen Personenkreis. Die Beiträge zur Bauherren-HaftpflichtDie Versicherungsprämie richtet sich nach der Art des Gebäudes - also Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus - und die Höhe der Baukosten. Der Beitrag wird einmal zu Beginn für die gesamte Laufzeit der Versicherung gezahlt. Wie bei anderen Versicherungen üblich, kann die Prämienhöhe der Bauherren-Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung reduziert werden. Wenn diese Option genutzt werden soll, bieten die meisten Versicherungen Eigenbeteiligungen zwischen 150 und 250 Euro an. Schäden, die bis zu dieser Höhe entstehen, werden von der Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Besonderheiten der Bauherren-HaftpflichtversicherungDie Versicherung gilt für das Bauobjekt und zuvor auch für das unbebaute Grundstück, wenn hier bereits Baumaterialien gelagert werden. Im Normalfall endet die Bauherren- Haftpflichtversicherung mit dem Ende der Baumaßnahmen. Viele Versicherungen legen auch eine generelle Versicherungslaufzeit fest, beispielsweise 2 Jahre. In der Regel kann die Police aber auch verlängert werden, wenn die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen werden konnten. VersicherungsvergleichVor dem Versicherungsabschluss empfiehlt sich ein Vergleich der Preise und Leistungen, da diese bei den einzelnen Versicherungen sehr stark variieren können. Entsprechende Vergleiche finden sich auf unseren Seiten und bieten schnell und bequem eine Übersicht an. Viele Versicherungsunternehmen haben auch kombinierte Versicherungspakete für Bauherren im Angebot. Entscheidet sich der Bauherr zum Beispiel schon beim Baubeginn für eine spätere Wohngebäudeversicherung bei der gleichen Versicherung, wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einem entsprechenden Rabatt und die Feuerrohbauversicherung ohne die Zahlung eines Extra-Beitrags angeboten. |
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