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Krankenversicherung

Mit einer Krankenversicherung können die Kosten für die Wiedererlangung der Gesundheit abgesichert werden. In vielen Ländern ist die Krankenversicherung Teil des staatlichen Gesundheitssystems bzw. eines Sozialversich- erungssystems. Die Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten, die bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall entstehen, aber auch bei einer Mutterschaft.

Arten der Krankenversicherung

In Deutschland gibt es die traditionelle Zweiteilung der Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung und in die Private Krankenversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen können sich Arbeitnehmer bei der Privaten Krankenversicherung versichern.

Diese beiden Versicherungen übernehmen vorwiegend die Leistungen, die bei einem Krankheitsfall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen. Auslandsurlauber, die innerhalb Europas den Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen müssen, können mit der europäischen Krankenversicherungskarte bzw. dem Auslandskrankenschein die medizinischen Leistungen im Urlaubsland nutzen. Meist werden jedoch die entstandenen Kosten nur in der gleichen Höhe übernommen, wie sie in Deutschland gezahlt werden. Aufwendungen, die darüber hinaus entstehen, können durch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, die bei Reisen außerhalb der Europäischen Union zu empfehlen ist. Sie deckt auch Leistungen ab, die von den deutschen Krankenkassen nicht übernommen werden, beispielsweise der medizinische Rücktransport in einem Spezialflugzeug, der sehr schnell einige Tausend Euro kosten kann.

Die Leistungen der Krankenversicherung

Krankenversicherungen bieten in unterschiedlichen Bereichen ihre Leistungen an. Die wesentlichen Gebiete sind die Gesundheitsvorsorge, damit Krankheiten bereits im Vorfeld vermieden werden können, die medizinischen Leistungen im Krankheitsfall und die medizinische Rehabilitation nach einer schweren Erkrankung, damit die Gesundheit wieder vollständig hergestellt werden kann. Je nach Versicherungsart sind die durch eine Krankenversicherung abgedeckten Leistungen gesetzlich geregelt oder werden bei einer Privaten Krankenversicherung individuell vereinbart. Neben den Sachleistungen gibt es von der Krankenversicherung auch finanzielle Leistungen, beispielsweise das Krankengeld, wenn der Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit keine Lohnfortzahlunge mehr bezahlt.

In den letzten Jahren haben viele Behandlungsmethoden, die nicht der klassischen Schulmedizin an Bedeutung gewonnen. Dazu zählen beispielsweise die Akupunktur oder homöopathische Abwendungen. Immer mehr Krankenversicherungen haben diese Behandlungsmethoden in ihre Leistungsangebote aufgenommen und übernehmen die entsprechenden Kosten dafür.

Die Beiträge zur Krankenversicherung

Die Höhe der Prämien richtet sich nach der Versicherungsart. Bei der staatlichen Krankenversicherung teilen sich der Versicherte und der Arbeitgeber den Beitrag. Seit einigen Jahren zahlen Arbeitnehmer dazu noch einen Extrabeitrag. Bei einer privaten Absicherung wird die Höhe individuell festgelegt. Zur Berechnung wird neben dem Alter bei Vertragsabschluss auch die bisherige Krankengeschichte herangezogen. Für Zusatzversicherungen, wie die private Auslandsreisekrankenversicherung, gelten die jeweiligen Tarife der Versicherungsunternehmen. Für alle Arten der Krankenversicherung sind vor einem Abschluss Preisvergleiche zu empfehlen, da die Höhe der Prämien sehr stark differenzieret und bei allen Versicherungsarten durch eine preiswerte Versicherung viel Geld einsparen lässt.

Ein wichtiger Aspekt bei einer Krankenversicherung sind Zuzahlungen. Während in den 80er Jahren eine Krankenversicherung noch eine Vollversicherung war, kamen später für immer mehr Leistungen die Zuzahlungen durch die Versicherten hinzu, beispielsweise für Medikamente, physiotherapeutische Behandlungen, Kuren, Krankenhausaufenthalte und den Praxisbesuch. Diese Zuzahlungen sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich geregelt. Bei einer Privaten Krankenversicherung können generell Eigenbeteiligungen vereinbart werden. Die jeweilige Kasse übernimmt dann erst die Leistung, die über dem Eigenbeitrag liegt. Nimmt ein Versicherter in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch, gewähren viele Privatkassen eine Beitragsrückerstattung.

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Weiterführende Informationen:
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