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Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Das Gegenstück zur GKV ist die Private Krankenversicherung (PKV). Die Abgrenzung zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung erfolgt über die Höhe des Einkommens und über die Art des ausgeübten Berufs.

Die GKV basiert auf dem Element des Solidaritätsprinzips. Ein Arbeiter mit einem geringen Einkommen zahlt betragsmäßig eine geringere Versicherungsprämie in die GKV als ein Angestellter mit einem höheren Einkommen. Rund die Hälfte des Beitrags wird außerdem vom Arbeitgeber bezahlt. Solidarisch ist auch die beitragsfreie Einbeziehung von Familienmitgliedern in die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Kreis der Versicherten

Die Gesetzliche Krankenversicherung stellt eine Pflichtversicherung dar, für

  • nicht selbstständige Arbeitnehmer, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen,
  • für Personen, die Transferzahlungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Renten beziehen
  • Studenten.

Neben der Versicherungspflicht gibt es noch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV. Diese Möglichkeit kann genutzt werden von

  • Selbstständigen,
  • Arbeitnehmern, die über der Beitragspflichtgrenze liegen,
  • Personen ohne Versicherungspflicht. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und geschiedene Ehepartner, die nicht mehr die Leistungen der Familienmitversicherung nutzen können.

Die Gesetzlichen Krankenkassen

In Deutschland werden die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung durch die Gesetzlichen Krankenkassen getragen. Davon gibt es bundesweit über 230, unter anderem die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Innungskrankenkassen (IKK). Versicherungspflichtige Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, eine Ersatzkasse zu wählen. Die bekanntesten sind dabei die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), Barmer Ersatzkasse (BEK), die Gmünder Ersatzkasse (GEK), die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die Techniker Krankenkasse (TK).

Die Krankenkassen legen die Höhe des Versicherungsbeitrags für ihre Versicherten selbstständig aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse fest. Hierbei kommt es immer wieder zu gesellschaftlichen Diskussionen, da sich junge und gesunde Arbeitnehmer für preiswerte Kassen entscheiden, ältere und krankheitsanfällige Arbeitnehmer bei den teuren Kassen sind und dort höhere Kosten verursachen. Aus diesem Grund gibt es einen Finanzausgleich zwischen "reichen" und "armen" Kassen.

Die Leistungen

Die Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sind gesetzlich geregelt. Sie stellen die Grundabsicherung dar und sind deshalb bei allen Gesetzlichen Kassen gleich. Darüber hinaus bieten viele Versicherungen aber freiwillige Sonderleistungen an, die für die Versicherten im unterschiedlichen Masse interessant sind.

Die grundsätzlichen Sachleisten gewährt die GesetzlicheKrankenversicherung für die Behandlung einer Krankheit, für die Früherkennung von Krankheiten sowie für die Verhütung von Krankheiten. Dazu zählen beispielsweise Behandlungen in Praxen und Krankenhäusern, die zahnmedizinische und kiefernorthopädische Behandlung, die medizinische Rehabilitation und die Bereitstellung von Medikamenten und Verbandsmaterialien. Bei längeren Erkrankrankungen zahlen die Kassen auch das Krankengeld. Einige Krankenkassen übernehmen auch alternative Behandlungsmethoden und Untersuchungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen.

Die Prämien

Die Versicherungsprämie wird von den Krankenkassen festgelegt. Die Höhe schwankt zurzeit zwischen 11,8 und knapp 16 Prozent. Der Beitrag wird zur Hälfte zum Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Zusätzlich kommen noch 0,9 Prozent hinzu, die der Arbeitnehmer alleine zahlt, um damit die Arbeitgeber zu entlasten. Für die Inanspruchnahme einzelner Leistungen sind vom Versicherten Zuzahlungen zu leisten. Darunter fällt die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal für einen Praxisbesuch, Zuzahlungen bei stationären Behandlungen sowie bei Kuren und Zuzahlungen zu Medikamenten. Die Prämie wird jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese liegt im Jahr 2007 bei 42.750 Euro brutto Jahreseinkommen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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