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Haftpflichtversicherung

Der Bereich der Haftpflichtversicherungen lässt sich in verschiedene Arten von Versicherungen unterteilen. So existieren z.B. die Private Haftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Öltankhaftpflicht und die Betriebshaftpflicht.

Alle Arten haben allerdings auch viele Gemeinsamkeiten, welche diese Versicherungsart kennzeichnen. Bis auf die Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung, welche eine Pflichtversicherung in Deutschland darstellt, handelt es sich bei den o.g. Varianten um freiwillige Versicherungen.

Leistungen

Die Haftpflichtversicherung sichert den Versicherten im Allgemeinen vor entstandenen Schäden ab bzw. reguliert diese und wehrt zudem unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten ab.
Eine Haftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn eine in den Versicherungsbedingungen genannte Art von Schaden entstanden ist, den der Versicherte schuldhaft an anderen Personen, deren Vermögen oder Sachen verursacht hat.

Weiterhin charakteristisch für Haftpflichtversicherungen ist, dass man die Möglichkeit hat, einen großen finanziellen Schaden durch einen verhältnismäßig geringen Beitrag zur Haftpflichtversicherung zu vermeiden, denn gerade im Versicherungsbereich der Haftpflichtversicherungen können relativ leicht Schäden in Millionenhöhe entstehen.
Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass viele Personen heutzutage noch immer bestimmte Haftpflichtversicherungen nicht abgeschlossen haben. Das liegt aber sicherlich auch an der Tatsache, dass sich dieser Personenkreis meist gar nicht stets bewusst ist, dass man im Grunde für alle Schäden, die man an wem und wo auch immer schuldhaft verursacht haftbar gemacht werden kann.

Beiträge

Die Beitragshöhe richtet sich bei Haftpflichtversicherungen im Allgemeinen nach Kriterien wie z.B. Alter des Versicherten, Selbstbeteiligung sowie bei bestimmten Haftpflichtversicherungen nach dem Schadenfreiheitsrabatt oder sonstigen spezifischen Merkmalen, wie z.B. der Typ des Fahrzeuges bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Deckungssummen

Aufgrund der schon angesprochenen hohen finanziellen Risiken bei bestimmten Schäden empfiehlt es sich, die Deckungssummen bei Haftpflichtversicherung nicht zu gering zu wählen.
Ganz egal um welche spezifische Haftpflichtversicherung es sich handelt, es werden heute bestimmte Mindestdeckungssummen empfohlen und von der Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Mindestdeckungssummen betragen 2 bis 2,5 Millionen Euro pauschal bei Personen- und Sachschäden, sowie 500.000 Euro bei Vermögensschäden.
Diese Summen können bei Bedarf natürlich erheblich erhöht werden. Die meisten Versicherungen bieten schon Deckungssummen bis hin zu 100 Millionen Euro an.

Regulierung

Die Ansprüche an die Haftpflichtversicherung werden an diese jeweils direkt vom Geschädigten gestellt. Gegenüber diesem ist die Haftpflichtversicherung immer zum Ausgleich von berechtigten Forderungen erpflichtet. Handelt es sich allerdings bei dem durch den Versicherten verursachten Schaden um grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz, so kann die Haftpflichtversicherung gegen den Versicherten Regress-Ansprüche stellen.

FAZIT: Es gibt Haftpflichtversicherungen, die fast jede Person haben sollte bzw. muss und zudem spezielle Formen, die ebenfalls große Risiken, welche bis zum finanziellen Ruin führen können, absichern.
Die Absicherung mittels einer Haftpflichtversicherung ist zudem in Bezug zum möglichen Schaden gesetzt sehr günstig und es gibt ferner verschiedene Möglichkeiten, die Prämie zur Haftpflichtversicherung durch individuelle Kriterien noch weiter zu senken.

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