Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Im Bereich der Haftpflichtversicherungen gibt es einige Arten, die für eine Vielzahl von Personen interessant und sinnvoll sind, andere Arten von Haftpflichtversicherungen sind sehr speziell und nur für bestimmte Personen notwendig. Zu den spezielleren Arten von Haftpflichtversicherungen gehört auch die Tierhalter- Haftpflichtversicherung.
Vom Grundsatz her funktioniert die Tierhalter-Haftpflichtversicherung genauso, wie alle anderen Arten von Haftpflichtversicherungen. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen ihn zu schützen. Allerdings geht es in diesem Bereich nur um Schäden, die aufgrund der Tierhaltung entstehen können.
Grundlage des Anspruches eines geschädigten Dritten gegen den Tierhalter ist der Grundsatz, dass laut BGB der Tierhalter für alle Schäden die sein Tier verursacht in vollem Umfang haftbar gemacht werden kann.
Die Tierhalterhaftung ist rechtlich gesehen eine spezielle Art der Gefährdungshaftung. Sinnvoll ist der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung insbesondere für Personen mit größeren Tieren wie z.B. Hunden oder Pferden, da kleinere Haustiere wie Hamster, Katzen und Meerschweine in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind, falls diese einen Schaden verursachen sollten.
Generell ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung, in einigen Ländern ist jedoch für bestimmte Hunderassen der Abschluss der Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Leistungen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung tritt generell für alle Schäden ein, die vom Tier des Halters verursacht werden, es sei denn, der Halter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
Es gibt eine Reihe von Beispielen, wie Tiere schnell einen Schaden in sehr großer Höhe anrichten können, obwohl der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und alles Mögliche getan hat, um den Schaden zu vermeiden.
Reitet der Tierhalter z.B. mit seinem Pferd aus, dieses erschreckt sich und läuft plötzlich kurz auf die Straße oder deutet dieses an, ein Auto weicht aus und verursacht dadurch einen Unfall, können alle Geschädigten den Tierhalter für die entstandenen Kosten haftbar machen.
Ein ebenso praxisnaher Fall ist, wenn Sie mit ihrem Hund spazieren gehen, dieser sich bedroht fühlt und einen Passanten beißt.
Je nachdem, ob evt. auch Personen bei dem entstandenen Unfall bzw. aufgrund des Hundebiss verletzt worden sind, kann die Schadenhöhe schnell Dimensionen erreichen, die man aus seinen eigenen finanziellen Mitteln heraus nicht mehr bewältigen könnte.
In diesem Falle tritt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein und reguliert die Schäden und begleicht die berechtigten Forderungen der geschädigten Personen, sodass dem Tierhalter kein finanzieller Schaden entsteht.
Deckungssumme
Die Deckungssummen sind mit denen der Privathaftpflicht-Versicherung zu vergleichen und bewegen sich zwischen 3-10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden.
Beiträge zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Die Höhe des Versicherungsbeitrages zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers, ob eine Selbstbeteiligung gewünscht wird oder nicht sowie natürlich nach der Art des zu versichernden Tieres.
Die momentanen Tarife liegen bei ca. 3-8 Euro pro Monat für einen Hund und zwischen 5-10 Euro im Monat für ein Pferd (ohne Selbstbeteiligung).
Bei der Versicherung eines Hundes ist zudem zu beachten, dass die meisten Versicherungen keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für die Hunderassen anbieten, die als Kampfhunde klassifiziert werden.
Zusammenfassend kann man festhalten, dass der Abschluss einer Tierhalter- Haftpflichtversicherung sicherlich für jeden Besitzer eines zu versichernden Tieres eine Überlegung wert sein sollte, denn die möglichen finanziellen Schäden durch einen vom Tier verursachten Schaden an Personen oder Sachen können sehr groß bis hin zur Existenzgefährdung sein.
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