Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Neben der Privathaftpflichtversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung, die dem größten Teil der Bevölkerung bekannt sind, gibt es einige andere Arten von Haftpflichtversicherungen, die etwas spezieller und daher nicht so weit verbreitet sind.
Zu den spezielleren Haftpflichtversicherungen zählt auch die Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung.
Diese Art der Haftpflichtversicherung ist aufgrund des Grundsatzes entstanden, dass jeder Haus- und Grundstückseigentümer dazu verpflichtet ist, sein Haus und Grundstück gefahrenfrei und sicher zu halten. Dieser Grundsatz wird auch als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet. Die Verkehrssicherungspflicht gilt nicht nur für bestehende, sondern auch im Bau befindliche Grundstücke oder Gebäude.
Leistungen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Tritt aufgrund des Gebäudes oder Grundstückes ein Schaden an Dritten auf, so kann auch hier der Eigentümer wie bei den anderen Arten von Haftpflichtansprüchen für Schäden, welche an Dritten verursacht werden, haftbar gemacht werden.
Aus dem genannten Grund ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für jeden Eigentümer eines Grundstückes, Hauses oder einer Eigentumswohnung auf jeden Fall dringend zu empfehlen.
Ausnahmen sind Personen, die ein selbstgenutztes Einfamilienhaus besitzen und schon eine Privathaftpflichtversicherung besitzen, denn diese schließt den Versicherungsschutz für das mit Frau, Mann und Kindern bewohnte Haus bereits mit ein.
Wird allerdings ein gesamtes Haus oder Teile davon vermietet, benötigt man in jedem Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Da im Zusammenhang mit dem Eigentum, des Pachten oder Nießbrauch eines Gebäudes bzw. Grundstückes viele Pflichten bestehen, können auch schnell Gefahren auftreten, durch die ein großer Schaden entstehen kann.
Die angesprochenen Personen (Eigentümer, Pächter etc.) haben zum Beispiel die Pflicht der baulichen Instandhaltung des Gebäudes, generelle Vermeidung von Gefahrensituationen, Reinigen und Bestreuung der Bürgersteige am Grundstück bei Winterglätte sowie die Beleuchtung.
Wie in fast allen Bereichen der Haftpflichtversicherung können auch Schäden, die die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung betreffen leider schnell entstehen.
Es gibt viele Beispiele für eintretende Schäden, z.B. wenn eine dritte Person auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück zu Schaden kommt, weil es geschneit hat und Sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, den Bürgersteig vom Schnee zu befreien.
Theoretisch muss der Gehweg ununterbrochen schneefrei sein, was natürlich in der Praxis bei andauerndem Schneefall kaum zu bewältigen ist.
Von daher kann man sich z.B. gegen diese Gefahr bzw. den finanziellen Folgen bei einem Schaden durch Abschluss der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.
Neben der genannten Gefahr können auch Schäden auftreten, die die eigene Existenz des Versicherten bedrohen, da sie ein erhebliches Ausmaß haben.
Dieses kann z.B. der Fall sein, wenn ein Feuer sich von Ihrem Haus auf andere Gebäude und Grundstücke ausbreitet.
Deckungssumme
Auch im Bereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssummen der Versicherung nicht zu niedrig ausgewählt werden.
Die Standarddeckungssumme für Personen-und Sachschäden beläuft sich auf 2 Millionen Euro, kann aber selbstverständlich auch erheblich erhöht werden.
Wenn man den eben erwähnten möglichen Schadensfall der Feuerausbreitung als Beispiel nimmt, kann die Schadenshöhe von 2 Millionen Euro leider äußerst schnell überschritten werden.
Beiträge zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die Höhe des Jahresbeitrages richtet sich zumeist nach den Mieteinnahmen, die mit dem zu versichernden Objekt bzw. Grundstückes erzielt werden. Die Beiträge variieren natürlich je nach Anbieter deutlich. Als Durchschnittswert kann man sich an folgenden Größen orientieren:
- Der Jahresbeitrag für ein Zweifamilienhaus beträgt zwischen 40 und 60 Euro,
- für ein unbebautes Grundstück liegt der Beitrag bei ca. 40 Cent pro Quadratmeter.
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