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Rechtsschutzversicherung

Vor einem Rechtsstreit mit Nachbarn, Kollegen, Arbeitgebern, Behörden, Gerichten, nach einem Unfall, bei Gewaltanwendung, als Hauseigentümer oder wegen anderer Vorkommnisse ist niemand sicher. Eine Rechtsschutzversicherung kann abgeschlossen werden von Unternehmen und Privatpersonen. Abgedeckt wird das Kostenrisiko bei einem möglichen Rechtsstreit mit beauftragten Rechtsanwälten und vor den Gerichten. Der Bürger ist im Normalfall nicht in der Lage bei Rechtsstreitigkeiten ohne Einschalten eine Rechtsanwaltes sein Recht zu erstreiten und ein Rechtsstreit kostet Geld.

Dem Versicherungsnehmer bietet die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme für die anfallenden Kosten innerhalb eines Rechtsstreits. In der Regel werden Rechtsschutzversicherungen mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Der Betrag der Selbstkostenbeteiligung ist im Vergleich zu den möglichen Kosten eines Rechtsstreites gering. Kommt es innerhalb eines Rechtsstreits zu Folgestreitigkeiten, so wird jedes Fall einzeln berechnet.

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung folgende Kosten:

  • Für Anwalt
  • Für Gericht
  • Für Zeugen
  • Für Sachverständige
  • Für den Gegner des Rechtsstreits, wenn ein entsprechendes Urteil vorliegt.

Ausgeschlossen von der Kostenübernahme sind:

  • Bußgelder
  • Geldstrafen.

Im Fall von Strafkautionen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten bis zu einer bestimmten Betragshöhe und gewähren dadurch Schutz vor einem Strafvollzug.

Versicherungsschutz

Üblich ist ein europaweiter Geltungsbereich des Versicherungsschutzes einschließlich der Mittelmeerländer, die nicht in Europa liegen. Ein Teil der Rechtsschutzversicherungen erweitern diesen Versicherungsschutz unter bestimmten Bedingungen weltweit. Folgende Konditionen sind im außereuropäischen Versicherungsschutz zu beachten:

  • die höchste Versicherungssumme liegt bei 30.000,-- Euro
  • der Versicherungsschutz gilt für sechs Wochen
  • der Versicherungsschutz gilt nicht im vollen Umfang.

Der Versicherungsschutz wird drei Monate nach dem Versicherungsbeginn gewährt. Dies bedeutet, dass die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die vor oder innerhalb der Dreimonatsfrist beginnen, nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt erst dann anfallende Kosten in einem Rechtsstreit, wenn, eine Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Dies bedeutet, dass die Kosten für ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden. Die Versicherung tritt auch von der Kostenübernahme innerhalb eines Rechtsstreites zurück, wenn nach Überprüfung des Rechtsfalles:

  • ein schuldhaftes Verhalten des Versicherten vorliegt
  • die Erfolgschancen des Rechtsstreites zu gering sind.

Leistungsbausteine

Rechtsschutzversicherungen werden in verschiedenen Paketen angeboten. Der Versicherungsnehmer entscheidet, welche Leistungsart für ihn notwendig ist und welcher mögliche Schaden abgedeckt werden soll. Einige Risiken sind in Einzelfällen bereits von anderen Versicherungen abgedeckt, wie zum Beispiel in Hausrats- und Haftpflichtversicherungen. Die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geben genaue Auskunft über den Umfang der verschiedenen Leistungsarten. Die ARB ist dem Versicherungsvertrag, der so genannten Versicherungspolice, beigelegt. Dieser Vertrag ist das Dokument zwischen Versicherungsgeber und –nehmer, das den Inhalt und weitere Bedingungen der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung schriftlich wiedergibt.

Zu den üblichen Leistungsarten, die durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, gehören:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die nicht unter die genannten Streitfälle fallen, werden von den Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen.

FAZIT: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die aus einem Rechtsstreit entstehen und gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder abschließen sollte.

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