Vermieter- Rechtsschutzversicherung
Einige immer wiederkehrende Rechtsstreitigkeiten mit einem Mieter sind:
Bei Rechtsstreitigkeiten, die die oben genannten Punkte betreffen, übernimmt die Vermieter-Rechtsschutzversicherung die entstandenen Kosten. Die Kosten beziehen sich ausschließlich auf das Wohnobjekt. Kosten, die in einem Rechtsstreit bei einem neu gebauten Wohnobjekt anfallen, übernehmen die Vermieter-Rechtsschutzversicherungen nicht. Ausgeschlossen wird eine Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten, wenn der Versicherer der Meinung ist, dass der Rechtsstreit zu keinen Erfolg führen würde und wenn mit Absicht ein Schaden an der Wohnung zugefügt wurde. VersicherungsbeiträgeDie zu zahlenden Beiträge werden nach der Anzahl der zu versichernden Wohnungen berechnet und nach der vereinbarten Deckungssumme im Schadensfall. Ein Vergleich der Versicherer hat gezeigt, dass Beiträge, Deckungssumme und Leistungsarten stark voneinander abweichen. Für den Versicherungsnehmer empfiehlt es sich in diesem Bereich im Vorfeld genau zu recherchieren und die einzelnen Versicherungsangebote miteinander zu vergleichen. Generell sind die gewährten Leistungen in einem eventuellen Schadensfall unter den Versicherungsanbietern so vielfältig, dass ein Rat von einem Versicherungsfachmann unbedingt eingeholt werden sollte. Gemeinsam mit dem Fachmann werden die vielfältigen Versicherungsbedingungen besprochen, erläutert, analysiert und bewertet. Ziel ist es, das beste Angebot für den Versicherungsnehmer herauszufinden. SchadensfallKommt es zu einem Schadensfall mit Schadensregulierung so kann entweder der Versicherte direkt oder ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt bei der Versicherung nach einer Deckungszusage anfragen. Soll ein Rechtsanwalt den Schaden regulieren, so benötigt er die Versicherungsnummer und den Versicherungsschein für weitere Klärungen. Welche Kosten im Falle eines Rechtsstreites anfallen sind in Listen aufgeführt. Angegeben in diesen Listen sind:
Hier empfiehlt es sich vor dem einreichen eines Rechtsstreites hineinzuschauen und den tatsächlichen Schaden mit den voraussichtlichen Zahlungen zusammen zu stellen und zu analysieren. Danach sollte abgewogen werden, wie teuer ein Rechtsstreit eventuell werden kann. Laufzeit & KündigungDie Laufzeit einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel ein bis fünf Jahre. Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr werden nach Ablauf automatisch verlängert. Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kann vom Versicherten unter Einhaltung der Kündigungsfristen jeweils zum Vertragsende gekündigt werden. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung des Versicherungsvertrages muss schriftlich erfolgen. Andere Möglichkeiten die zu einer Kündigung berechtigen können sein:
FAZIT: Den Abschluss einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung sollte jeder Vermieter überdenken. |
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