Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzversicherung
Die Folgekosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten um Wohnräume, Grundstücke und so weiter entwickeln, können sehr hoch werden. Oft ist der Auslöser des Rechtsstreites eine Kleinigkeit und der Sachwert gering. Jeder Beteiligte macht sein Recht geltend und es folgt die Auseinandersetzung um: „im Recht sein“, „Recht haben“ und „Recht bekommen“. Einen Schutz vor einem Rechtsstreit gibt es nicht. Mit der Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzversicherung bleiben die anfallenden Kosten der Beteiligten gering. Denn die Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten von Rechtsanwalt und Gerichten.
Versicherungsnehmer
Die Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzversicherung wendet sich mit seinem Angebot an:
- Eigentümer, Vermieter & Verpächter
- Mieter, Nutzer & Pächter.
Versicherungsschutz
Ein Versicherungsschutz wird von der Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzversicherung geboten für:
- Gebäude, Gebäudeteile
- Grundstücke
- Integrierte Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und Garagen
In der Regel ergänzt die Grundstücks- und Miet-Rechtsschutzversicherung die abgeschlossene Familienrechtsschutzversicherung.
Der Versicherungsschutz wird nach den Eigenschaften der Versicherten unterteilt. Dies bedeutet, dass der Versicherer die Interessen personenbezogen wahrnimmt. Zum Beispiel vertritt der Versicherer einen Mieter in einem Rechtsstreit in folgenden Punkten:
- Die Frage nach der Renovierung des Wohnraumes während der Mietzeit:Im Mietvertrag werden oft Fristen für eine Renovierung mit Schönheitsreparaturen genannt. Daraus ergeben sich oft Rechtsstreitigkeiten, wenn keine Renovierungsbedürftigkeit besteht oder wenn die Fristenregelung zu starr formuliert wurde. Hier wurde nach mehreren Rechtsstreitigkeit im Juni 2004 vom Bundesgerichtshof eindeutig entschieden. Als Mieter empfiehlt es sich, Urteile, die den Wohnraum betreffen, zu lesen und zu bedenken.
- Die Frage nach der Renovierung des Wohnraumes bei Wohnungswechsel bzw. Kündigung der Wohnung: In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet den Wohnraum zu renovieren und Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Aber auch hier gibt es genaue Vorschriften was zur Renovierung und was zu den Schönheitsreparaturen gehört.
- Die Frage nach der Kündigung von Wohnungen: Eine Wohnung kann außerordentlich und ordentlich von beiden Parteien gekündigt werden. In jedem Fall muss ein Grund vorliegen und es müssen die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden.
- Weitere Punkte betreffen die Mieterhöhungen, die Mietvorauszahlungen und die Betriebskosten.
Der Vermieter wird einen Klageweg beschreiten, wenn zum Beispiel folgendes vorfällt:
- der Mieter zahlt die Miete nicht oder nicht fristgerecht
- der Mieter zieht trotz fristgerechter Kündigung nicht aus
- der Mieter hat einen Schaden in der Wohnung verursacht und will dafür nicht aufkommen
- der Mieter führt die Endrenovierung bei Auszug aus der Wohnung nicht durch.
Rechtsstreitigkeiten bei Grundstücken & Miete
Bei allen Rechtsstreitigkeiten die in den Zusammenhängen aus Grundstücke und Miete entstehen, geht es darum, dass die eigenen Ansprüche durchgesetzt werden. Das Risiko, dass hohe Kosten für einen Beteiligten entstehen, liegt bei den Kosten für Anwälte und Gerichte. Diese anfallenden Kosten von Gerichts- und Anwaltskosten werden von der Grundstücks- und Mietrechtsschutzversicherung getragen. Die Grundstücks- und Mietrechtsschutzversicherung nimmt die rechtliche Interessensvertretung von allen an Grundstücken und Gebäude beteiligten Nutzern und Anbietern war. Forderungen, die, egal von welcher Seite, nicht berechtigt sind, werden zurückgewiesen.
FAZIT: Eine Grundstücke- und Miet-Rechtsschutzversicherung garantiert die Übernahme der Kosten aus Rechtsstreitigkeiten die Grundstücke und Gebäude betreffen.
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