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Familien-Rechtsschutzversicherung

In der Familien-Rechtsschutzversicherung wird der Personenkreis der Familie versichert. Dabei geht es nicht um spezielle Familienrechte oder um eine fest umschriebene Leistungsart.

Weiter beinhaltet eine Familien- Rechtsschutzversicherung keinen Versicherungsschutz im Verkehrsrecht. Versicherer bieten zur vollständigen Absicherung für Familie und Verkehr eine Kombination als Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung an.

Versicherungsnehmer

Zum Personenkreis der Familie zählt neben dem Versicherungsnehmer der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und unter bestimmten Bedingungen die volljährigen Kinder. Bei einem besonderen Abschluss der Versicherung wird auch der nicht eheliche Lebenspartner mitversichert und einem Ehegatten gleichgestellt. In der Regel ist dies heute der übliche Standard.

Gesonderte Bestimmungen, die die Mitversicherung von volljährigen Kindern betreffen:

  • den Wehr- oder Zivildienst ableisten,
  • dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben,
  • ein freiwilliges soziales Jahr ableisten,
  • müssen unverheiratet sein,
  • sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden,
  • Überbrückungszeiten zwischen Schulabschluss und Berufausbildung oder ähnlichem,
  • Unterhaltspflichtige Kinder.

Volljährige Kinder, die sich in einer beruflichen Fort- und Weiterbildungsphase befinden, fallen aus dem Versicherungsschutz heraus. In diesem Fall ist das volljährige Kind bereits Arbeitnehmer und hat ein eigenes Einkommen.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz wird gewährt auf die Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz: diese betrifft eine Beratung oder Auskunft in familiären und erbrechtlichen Angelegenheiten
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: hier geht es um gewährte Schadensersatzansprüche, die außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht werden
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz: hier geht um die Ermittlung und Verteidigung bei dem Vorwurf, dass der Versicherte oder eine der versicherten Personen eine Straftat begangen haben soll.

Nach eigenem Ermessen erweitern einige Versicherer den fest geschriebenen gewährten Versicherungsschutz auf:

  • Vertrags-Rechtsschutz: hier geht es um Verträge, die nicht korrekt eingehalten wurden
  • Eigentums-Rechtsschutz.

Kostenübernahme

Die Versicherer übernehmen wie in einer Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten für den Rechtsanwalt, für Gerichte und Zeugen. Die einzelnen Bedingungen sind im Versicherungsvertrag festgehalten und erläutert. Hier finden sich der genaue Umfang der Kostenerstattung, der Geltungsbereich und mögliche Risikoausschlüsse wieder. Der übliche Geltungsbereich bezieht sich auf Europa und die Nachbarstaaten des Mittelmeerraums. Die Kostenübernahme geschieht im Rahmen der Selbstbeteiligung des Versicherten. Der Betrag der Selbstbeteiligung ist vereinbart und schriftlich in der Versicherungspolice aufgeführt.

Schadensfall

Tritt ein Versicherungsfall ein, so kann der Versicherte den Deckungsanspruch geltend machen. Eine mitversicherte Person benötigt, um den Deckungsanspruch geltend zu machen, die Zustimmung des Versicherten. Der Versicherte ist nicht verpflichtet diese Zustimmung zu geben und kann eine bereits gemachte Zustimmung widerrufen. Der Versicherungsschutz entfällt ab dem Datum, an dem die schriftliche Erklärung bei dem Versicherer eingegangen ist.

Tritt in einem laufenden Verfahren der Tod des Versicherungsnehmers ein, so geht der Versicherungsschutz auf die Erben über.

FAZIT: Mit einer Familien-Rechtsschutzversicherung schützen sich der Versicherungsnehmer selbst und gleichzeitig seine gesamte Familie vor möglichen Zahlungsverpflichtungen, die auf Grund eines eventuellen Rechtsstreites entstehen. Für eine Familie gehört der Familien-Rechtsschutz zu den notwendigsten Versicherungen. Den optimalen Schutz erreichen Versicherungsnehmer bereits mit geringen monatlichen Beiträgen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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