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Kaskoversicherung

Heutzutage existieren beinahe für jeden Lebensbereich Versicherungen die Schäden regulieren und finanzielle Gefahren absichern sollen.
Auch im Bereich rund um die Kraftfahrzeuge gibt es verschiedene Versicherungsangebote.
Ein spezieller Teilbereich der Kfz-Versicherung ist die Kaskoversicherung.

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss, der sein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, ist die Kaskoversicherung eine freiwillige zusätzliche Versicherung.
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen reguliert, die der Versicherte schuldhaft verursacht hat, reguliert die Kaskoversicherung bis auf wenige Ausnahmen zum größten Teil Schäden, die andere Personen oder Ereignisse am Fahrzeug des Versicherten verursachen.
Die Kaskoversicherung wird nochmals unterteilt in die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.

Die Leistungen der Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung tritt für Schäden ein, die fremde Personen an dem Fahrzeug des Versicherten verursachen. Hierunter fallen z.B. Schäden durch Einbruch oder Diebstahl des Fahrzeuges.
Wird das Fahrzeug gestohlen und ist nicht wieder auffindbar, ersetzt die Teilkaskoversicherung den Zeitwert des Fahrzeuges bzw. bei Neuwagen oftmals den Neuwert, falls der Diebstahl innerhalb eines Jahres nach Zulassung verübt wurde.
Die Ladung wie z.B. Handy, mobiles Navigationsgerät oder sonstige Wertsachen ist in der Regel allerdings bei Einbruch bzw. Diebstahl nicht mitversichert.

Die Teilkaskoversicherung reguliert ebenfalls Schäden, die durch Naturereignisse am Fahrzeug verursacht werden. Hierzu zählen z.B. Schäden durch

  • Brand
  • Hagel
  • Sturm
  • Überschwemmungen.

Ebenfalls abgesichert sind Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild und Glasbruch an den Autoscheiben, der z.B. durch Steinschlag verursacht worden ist.

Die Beiträge zur Teilkaskoversicherung

Die Beitragshöhe zur Teilkaskoversicherung richtet sich neben den grundsätzlichen verschiedenen Angeboten der Versicherungsgesellschaften nach zwei Hauptkriterien, der Typklasse und der Regionalklasse.
Die verschiedenen Typklassen setzten sich aus Fahrzeugtypen zusammen, welche dann der entsprechenden Typklasse zugeordnet werden. Die Einteilung erfolgt aufgrund von statistischen Daten, z.B. wie häufig ein Fahrzeugtyp gestohlen oder beschädigt wird.
Ein Cabriolet wird beispielsweise statistisch häufiger gestohlen als andere Fahrzeugarten und somit in eine „teuere“ Typklasse eingeordnet.
Die Regionalklasse bezeichnet den Wohnort des Halters bzw. den Ort, wo das Fahrzeug zugelassen wurde. Auch hier gibt es Gebiete (Regionen), wo häufiger Schäden entstehen die durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden müssen, als in anderen Gebieten.

Selbstbeteiligung

Durch die Einbeziehung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall hat der Versicherte zusätzlich noch die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren. Diese Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei 150 Euro.

Die Leistungen der Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist im Grunde eine Leistungserweiterung der Teilkaskoversicherung. Diese beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und reguliert zusätzlich Schäden, die der Versicherte am eigenen Fahrzeug verursacht (z.B. durch einen selbstverschuldeten Unfall), falls er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, und ebenfalls Schäden durch Vandalismus.
Auch Schäden bei denen der Verursacher nicht ermittelbar ist (Fahrerflucht) oder nicht strafmündig ist (Kinder) werden von der Vollkaskoversicherung reguliert.

Der Beitrag richtet sich wie auch bei der Teilkaskoversicherung nach der Typ- und Regionalklasse und der Versicherungsnehmer hat auch hier die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Schadenfreiheitsrabatt

Zudem gibt es in der Vollkaskoversicherung den so genannten Schadenfreiheitsrabatt. Der Schadenfreiheitsrabatt richtet sich nach dem Zeitraum, in welchem man die Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch genommen hat und der Versicherte senkt dadurch den Beitragssatz. Nimmt man die Vollkaskoversicherung allerdings in Anspruch, wird man zumeist eine Klasse höher gestuft und der Beitrag erhöht sich im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung, deren Inanspruchnahme keine negativen finanziellen Folgen hat.

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Annahmezwang
Versicherer dürfen keine Kfz-Haftpflicht Anträge ablehnen da für diese Versicherung ein gesetzlich vorgeschriebener Annahmezwang besteht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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