KaskoversicherungHeutzutage existieren beinahe für jeden Lebensbereich Versicherungen die Schäden regulieren und finanzielle Gefahren absichern sollen. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss, der sein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, ist die Kaskoversicherung eine freiwillige zusätzliche Versicherung. Die Leistungen der TeilkaskoversicherungDie Teilkaskoversicherung tritt für Schäden ein, die fremde Personen an dem Fahrzeug des Versicherten verursachen. Hierunter fallen z.B. Schäden durch Einbruch oder Diebstahl des Fahrzeuges. Die Teilkaskoversicherung reguliert ebenfalls Schäden, die durch Naturereignisse am Fahrzeug verursacht werden. Hierzu zählen z.B. Schäden durch
Ebenfalls abgesichert sind Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild und Glasbruch an den Autoscheiben, der z.B. durch Steinschlag verursacht worden ist. Die Beiträge zur TeilkaskoversicherungDie Beitragshöhe zur Teilkaskoversicherung richtet sich neben den grundsätzlichen verschiedenen Angeboten der Versicherungsgesellschaften nach zwei Hauptkriterien, der Typklasse und der Regionalklasse. SelbstbeteiligungDurch die Einbeziehung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall hat der Versicherte zusätzlich noch die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren. Diese Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei 150 Euro. Die Leistungen der VollkaskoversicherungDie Vollkaskoversicherung ist im Grunde eine Leistungserweiterung der Teilkaskoversicherung. Diese beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und reguliert zusätzlich Schäden, die der Versicherte am eigenen Fahrzeug verursacht (z.B. durch einen selbstverschuldeten Unfall), falls er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, und ebenfalls Schäden durch Vandalismus. Der Beitrag richtet sich wie auch bei der Teilkaskoversicherung nach der Typ- und Regionalklasse und der Versicherungsnehmer hat auch hier die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. SchadenfreiheitsrabattZudem gibt es in der Vollkaskoversicherung den so genannten Schadenfreiheitsrabatt. Der Schadenfreiheitsrabatt richtet sich nach dem Zeitraum, in welchem man die Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch genommen hat und der Versicherte senkt dadurch den Beitragssatz. Nimmt man die Vollkaskoversicherung allerdings in Anspruch, wird man zumeist eine Klasse höher gestuft und der Beitrag erhöht sich im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung, deren Inanspruchnahme keine negativen finanziellen Folgen hat. |
Annahmezwang
Versicherer dürfen keine Kfz-Haftpflicht Anträge ablehnen da für diese Versicherung ein gesetzlich vorgeschriebener Annahmezwang besteht. |