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Insassen-Unfallversicherung

Grundsätzlich sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Schäden an im Fahrzeug befindlichen Personen im Rahmen eines Unfalls abgedeckt. Dennoch kann die Insassen-Unfallversicherung in seltenen Fällen zusätzlich eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Meistens ist diese jedoch überflüssig, da fast alle Risiken einer Insassen-Unfallversicherung durch andere Versicherungen abgedeckt werden.

Die Leistungen der Insassen-Unfallversicherung

Die Insassenunfall-Versicherung ersetzt im Vergleich zur allgemeinen Unfallversicherung allerdings nur Schäden an Personen, die im Zusammenhang mit dem Bewegen des Fahrzeuges im Straßenverkehr stehen. Aus diesem Grunde stellt sich grundsätzlich für den Versicherten die Frage, ob er eine allgemeine private Unfallversicherung besitzt bzw. abschließen möchte, oder die spezielle Insassen-Unfallversicherung.
Der Hauptunterschied liegt sicherlich in der Tatsache, dass bei einer allgemeinen Unfallversicherung nur eine bestimmte Person versichert ist, bei einer Insassen- Unfallversicherung jedoch automatisch alle im Fahrzeug befindlichen Personen, falls man das Pauschalsystem wählt.

Pauschal- oder Platzsystem?

Grundsätzlich kann die Insassen-Unfallversicherung nach zwei Systemen abgeschlossen werden. Zum einen nach dem Pauschalsystem und zum anderen nach dem Platzsystem.
Der Unterschied liegt darin, ob bestimmte Plätze im Auto, beispielsweise der Fahrerplatz, höher versichert sein sollen als andere Plätze bzw. überhaupt versichert sein sollen.

  • beim Platzsystem müssen die Plätze also genau und einzeln versichert werden.
  • beim Pauschalsystem hingegen sind automatisch alle Plätze versichert und zwar in gleicher Höhe.

Die Verteilung der Entschädigung im Versicherungsfall lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen.
Besteht eine Versicherung nach dem Pauschalsystem und es ereignet sich ein Unfall mit vier beteiligten Insassen, so besteht für jede Person bei einer Gesamtversicherungssumme von beispielsweise 80.000 Euro ein Versicherungsschutz von 20.000 Euro.
In vielen Insassen-Unfallversicherungen ist zudem die Klausel enthalten, dass sich die Gesamtversicherungssumme um 50% erhöht, falls sich mehr als eine Person im Fahrzeug befindet. Durch diese Tatsache soll vermieden werden, dass das Fahrzeug bzw, die im Fahrzeug befindlichen Personen unterversichert sind.

Die Beiträge zur Insassen-Unfallversicherung

Die Höhe der Versicherungsleistung kann relativ frei vereinbart werden. Üblich sind heutzutage Versicherungssummen in Höhe von 20.000 Euro bei Tod und 50.000 Euro bei Invalidität einer oder mehrerer betroffenen Personen.
Berufsfahrer sind im Übrigen nicht mitversichert, sondern benötigen eine spezielle Insassen-Unfallversicherung.
Wie bei der allgemeinen Unfallversicherung können auch für den Fall der Invalidität bei der Insassen-Unfallversicherung verschiedene Progressionsstufen vereinbart werden.

Die Beitragshöhe der Insassen-Unfallversicherung richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssummen im Versicherungsfall.
Bei einer Versicherungssumme von 10.000 Euro im Todesfall und 50.000 Euro bei Invalidität liegt der Versicherungsbeitrag im Durchschnitt bei ca. 50 Euro im Jahr.
Auch wenn der Jahresbeitrag im Gegensatz zur Allgemeinen Unfallversicherung relativ gering ist (was natürlich an der begrenzten Reichweite der Insassen-Unfallversicherung liegt), sollte man darüber nachdenken, ob die Versicherung wirklich sinnvoll ist. Aus diesem Grunde sollte man wissen, dass sich die Leistungen der Insassen-Unfallversicherung mitunter mit Leistungen von anderen Versicherungen überschneiden können.

Überschneidungen mit anderen Versicherungen vermeiden

Überschneidungen können entstehen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese zahlt z.B. bei einem schuldhaft verursachten Unfall an die verletzten Personen. Auch durch die Krankenversicherung sind viele Behandlungskosten und Krankenhausaufenthalte bereits abgedeckt.
Sind aufgrund des Unfalles Personen so schwer geschädigt, dass sie berufsunfähig werden, erhalten diese dann ebenfalls schon Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie evt. vorhandenen privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie im schlimmsten Fall bei Tod einer beteiligten Person aus einer vorhandenen Risikolebensversicherung.

FAZIT: Seit 01.08.2002 gilt ein neues Schadenersatzrecht bei Kfz-Haftpflichtversicherungen. Dieses erweitert den bestehenden Versicherungsschutz, sodass es kaum noch Sinn macht eine Insassen-Unfallversicherung abzuschließen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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