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Private Rentenversicherung

Mit rund 30 Prozent weniger Einkommen als im Berufsleben müssen Rentner in Deutschland auskommen. Eine Lücke, die in den nächsten Jahren immer größer werden wird. Mit einer privaten Rentenversicherung kann die Differenz jedoch geschlossen werden.

Kleine Beiträge mit Rentengarantie

Schon ab Prämien von 25 Euro oder 50 Euro im Monat zahlen Versicherungsunternehmen eine garantierte Privatrente lebenslang aus. Neben dieser garantierten Zahlung erhält der Versicherte noch Anteile aus den erwirtschafteten Überschüssen, die jedoch nicht garantiert werden können. Gute Versicherungen erwirtschaften durch die Anlage der Versicherungsbeiträge Überschüsse, die eine doppelt oder dreimal so hohe Rente aus der Privatversicherung ermöglichen, als der garantierte Betrag. Beim Abschluss des Versicherungsvertrages kann der Versicherte die Laufzeit der garantierten Rente festlegen, beispielsweise über 10 oder 15 Jahre.

Optionen bei der Vertragsgestaltung

Bei einer privaten Rentenversicherung bieten die meisten Versicherungsunternehmen verschiedene Optionen an. Grundsätzlich besteht zum Ablauf der Einzahlungsphase das Wahlrecht zwischen einer Auszahlung des gesamten Kapitals oder der Zahlung einer Garantierente. Mit der Kapitalabfindung können zum Beispiel Immobilienkredite abbezahlt werden, um schuldenfrei in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Keine Miete bedeutet mehr Rente.

Eine weitere Option ist die Dynamisierung der Beiträge. Damit können Versicherte der Inflation vorbeugen. Die Versicherungsprämie wird jährlich um einen festgelegten Prozentsatz, beispielsweise 5 Prozent erhöht. Dadurch wachsen auch die Überschüsse sowie die später gezahlte Rente. Die Dynamisierung kann in Lebensphasen, in denen weniger verdient wird, auch abgewählt werden.

Eine private Rentenversicherung lässt sich durch zusätzliche Versicherungsbausteine ergänzen, zum Beispiel durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risiko-Police oder eine private Unfallversicherung. Die Integration der Berufsunfähigkeit in die private Rentenversicherung bewirkt eine Beitragsbefreiung für die Rentenversicherung und die Zahlung einer Rente bei Berufsunfähigkeit bis zum Beginn der Altersrente.

Überschüsse sind nicht gleich Überschüsse

Bei der Erzielung der Überschüsse legen die Versicherungsunternehmen die Beiträge in rentablen Geldanlagen an. In den letzten Jahren haben viele Versicherer Wahlmöglichkeiten für ihre Versicherten eingeführt, die ihnen eine höhere Rendite ermöglichen sollen. Neben der klassischen Variante in Anlagen, die nur in verzinste Anlagen und Papiere investieren, gibt es noch die Anlage der Überschüsse in Investmentfonds und die Investition der Beiträge selbst in Fonds. Bei der Auswahl der Anlagevariante sollten die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Steuerliche Aspekte

Das Finanzamt unterscheidet die Besteuerung bei einer privaten Rentenversicherung, nach der Art der Auszahlung. Die Gesamt-Kapitalsumme wird bei neuen Verträgen, die nach 2004 abgeschlossen wurden sind, mit dem Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil ist die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und der eingezahlten Beiträge. Steuervorteile können Versicherte dann nutzen, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre lang bespart wurde und der Auszahlungstermin nach dem 60. Lebensjahr liegt. Dann unterliegt nur die Hälfte des Ertrages der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.

Die Besteuerung bei Rentenzahlung findet über die Besteuerung des Ertragsanteils statt. Zu versteuern sind 18 Prozent der Rente bei einer Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr.

Besonderheiten im Todesfall

Stirbt der Versicherte vor Beginn des vereinbarten Rentenzahlungszeitraums, erhalten die bezugsberechtigten Hinterbliebenen die bis dahin gezahlten Beiträge abzüglich der Kosten und zuzüglich der bisher erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt. Wenn der Versicherte während der Rentengarantiezeit verstirbt, werden die vereinbarten Leistungen entsprechend der Vertragsbestimmungen an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Bei Ehepartnern können dafür konkrete Bestimmungen zur Zahlung einer Witwen- bzw. Witwerrente getroffen werden.

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