Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Prinzip EigenverantwortungDie private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hilft die Einkommenslücke zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu schließen. Die Höhe der monatlichen Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann individuell mit der Versicherung vereinbart werden. Der Zahlbetrag sollte 50 Prozent, besser 70 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens ausmachen. Besteht wegen fehlender Voraussetzungen kein Anspruch auf staatliche Hilfe, sollte der Betrag 100 Prozent ausmachen. Die meisten Versicherungen bieten hierfür verschiedene Beitragstufen an: 750 Euro, 1.000 Euro oder 1.250 Euro. Der Versicherungsschutz gilt bereits ab dem ersten gezahlten Beitrag. Optional ermöglichen viele Versicherungen eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wenn sich die Lebensumstände ändern, beispielsweise durch Heirat oder Kinder und wenn sich das Einkommen nach einem Arbeitsplatzwechsel erhöht hat. Die PrämienhöheVerschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrages. Das sind unter anderem die Höhe der vereinbarten Rentenzahlung, das Alter zum Versicherungsbeginn, das persönliche Risiko und der Ausschluss von Bedingungen. Für eine Rentenzahlung von 1.250 Euro im Fall der Berufsunfähigkeit ist ein höherer Beitrag zu zahlen als für eine Rente von 750 Euro. Jüngere Arbeitnehmer zahlen weniger als ältere Versicherte. Berufstätige in einem körperlich anstrengenden handwerklichen Beruf müssen ebenfalls Zuschläge auf den Beitrag entrichten, da ihr Risiko, arbeitsunfähig zu werden höher ist als in einem kaufmännischen Bürojob. Die Versicherungen erkennen die Berufsunfähigkeit meist bei einer vom Arzt gestellten Prognose von mindestens 6 Monaten Dauer an. Im Vertrag sollte der abstrakte Verweis ausgeschlossen sein. Dieser ermöglicht der Versicherung vor der Rentenzahlung einen Verweis in einen anderen Beruf als den erlernten. Die StichtagsregelungAufgrund von Änderungen der Bundesregierung bei den Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2000 gibt es in Abhängigkeit des Geburtstages unterschiedliche Regelungen. Der Stichtag ist dabei der 01.01.1961. Für Personen, die bis zum 01.01.1961 geboren wurden, gelten die bisherigen Regelungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente weiterhin uneingeschränkt. Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit haben demnach Versicherte, die krankheitsbedingt weniger als sechs Stunden am Tag ihrem erlernten oder einem anderen zumutbaren Beruf nachgehen können. Zu den Voraussetzungen zählen außerdem Beitragszahlungen für mindestens drei Jahre innerhalb von fünf Jahren vor Beginn der Rentenzahlung und eine generelle Wartezeit von fünf Jahren. Die NeuregelungJüngere Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, erhalten nur in sehr wenigen Fällen eine staatliche Rente bei Erwerbsminderung. Diese liegt bei rund 25 Prozent vom letzten Nettoeinkommen, wenn aufgrund des Restleistungsvermögen noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag einer Arbeit nachgegangen werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob im erlernten Beruf oder in einem anderen Beruf. Die volle Erwerbsminderungsrente von ca. 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhalten gesetzlich rentenversicherte Personen, wenn sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Aufgrund der ebenfalls geltenden Voraussetzungen zur Beitragszahlung von 36 Monaten innerhalb von 5 Jahren vor der Berufsunfähigkeit haben Berufsstarter überhaupt keinen finanziellen Schutz. Für sie ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein unbedingtes Muss. |
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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich ![]() Kein Beruf ist ohne Risiko!
Ein regelmäßiges Einkommen ist notwendig, um den Lebensstandard zu sichern. Eine Berufsunfähigkeit führt in der Regel zu drastischen Einschränkungen im Alltag. ![]() |