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Betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung wird oft als weiteres wichtiges Standbein der Altersvorsorge bezeichnet - neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge durch Spar- oder Versicherungsverträge bzw. durch Immobilien. Die Betriebsrente deckt dann einen Teil der Lücke ab, die zwischen dem Nettolohn und der prozentual geringeren Rente entsteht.

Die Rente von der Firma

Durch eine Betriebliche Altersversorgung erhält ein Arbeitnehmer mit Eintritt in die Zeit nach dem Berufsleben eine Rente vom Arbeitgeber bzw. vom entsprechenden Versorgungswerk. Betriebsrenten wurden lange Zeit vorwiegend durch die Firmen selbst "angespart". Die Basis dafür waren meist die Regelungen der Tarifverträge.

Heute kann jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich versichert ist, verlangen, dass ein Teil seines Gehalts durch den Arbeitgeber in eine Betriebliche Altersversorgung investiert wird. Pro Jahr können bis zu 4 Prozent von der Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden, ohne das Steuern- oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Aktuell liegt der Betrag bei 2.520 Euro, der damit komplett als Beitrag zur Altersvorsorge zur Verfügung steht. Zusätzlich können noch weitere 1.800 Euro in die Betriebliche Altersvorsorge aus dem Brutto-Arbeitsentgelt eingezahlt werden, die zwar steuerfrei sind, für die aber Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Verschiedene Wege zur Vorsorge

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht zur Entgeltumwandlung. Welche Versicherung jedoch angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber. Nur wenn in der Firma keine generelle Entscheidung über den Durchführungsweg der Betrieblichen Altersversorgung getroffen wurde, kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden.

Die Durchführung der Betrieblichen Altersversorgung kann in Deutschland nur über die folgenden Wege erfolgen:

  • die Direktzusage als Verpflichtung des Arbeitgebers über eine zu zahlende Rente
  • die Unterstützungskasse, ein Versorgungswerk der Arbeitgeber
  • die Pensionskasse oder den Pensionsfonds, jeweils mit einem rechtlichen Anspruch auf eine Rente
  • die Direktversicherung, meist als Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird.

Die Wahl des optimalen Durchführungsweges hängt von den persönlichen Lebensumständen ab und wirkt sich für Singles und Familien unterschiedlich aus.

Steuerfrei jetzt, Besteuerung später

Im Rahmen der Neuregelungen zur Altersvorsorge hat die Regierung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung beschlossen. Damit bleiben Beiträge zur Alterssicherung in der Einzahlungsphase steuerfrei. Steuern fallen dann aber in der Rentenzahlungsphase an. Dieses Prinzip gilt auch für Renten aus der Altersvorsorge, die aus Verträgen gezahlt werden, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Der Vorteil: Während des Berufslebens wird eine höhere Steuerlast gesenkt und im Alter ist die Steuerlast geringer.

Regelungen bei Arbeitsplatzwechsel

Neue gesetzliche Vorschriften regeln die Fristen bei einem Arbeitsplatzwechsel. Wenn die Betriebliche Altersversorgung nur durch die Umwandlung von Gehalt oder Lohn erfolgt, verfällt die Renten-Anwartschaft nicht. Finanziert nur der Arbeitgeber die spätere Betriebsrente, bleibt die Anwartschaft auf die Betriebsrente bestehen, wenn der Arbeitnehmer beim Austritt das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage des Arbeitgebers seit mindestens 5 Jahren bestand. Die Anwartschaften sind in der Regel auch gegen Insolvenz des Unternehmens geschützt, wenn die Regelungen zur Unverfallbarkeit erfüllt sind.

Die Betriebliche Altersversorgung bis 2004

Wenn bis zum 31. Dezember 2004 bereits ein Vertrag über eine Betriebsrente bestand, gelten für die spätere Auszahlung ähnliche Regelungen wie bei Lebensversicherungsverträgen. Bei der Abwicklung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse findet eine Pauschalversteuerung in Höhe von 20 Prozent statt. Beiträge bis zu 1.752 Euro im Euro im Jahr bleiben sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung einer Kapitalauszahlung ist nach einer Laufzeit von 12 Jahren steuerfrei. Bei der Auszahlung als Rente wird der Ertragsanteil versteuert.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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